Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung
für die Philosophischen Fakultäten I-IV
der Universität Regensburg
Vom 20. Juli 2006
Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 64 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Promotionsordnung für die Philosophischen Fakultäten I-IV der Universität Regensburg vom 10. August 2000 (KWMBl II S. 1201), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Februar 2004, wird wie folgt geändert:
1. § 20 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"(3) In angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit
zugänglich gemacht ist die Dissertation, wenn der Verfasser die Verbreitung
durch Veröffentlichung der Arbeit in der genehmigten Form in einer der
folgenden Publikationsformen sicherstellt:"
2. § 20 Abs. 3 Buchs. b erhält folgende Fassung:
"b) Nachweis einer Verbreitung als Monographie über den Buchhandel durch
einen gewerblichen Verleger mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren.
Auf der Rückseite des Titelblattes ist die Veröffentlichung als
Regensburger Dissertation auszuweisen. Der Nachweis wird durch Vorlage eines
Verlagsvertrages erbracht, der die Bestimmung enthalten muss, dass das
zuständige Dekanat für die Universitätsbibliothek Regensburg
bei Erscheinen vom Verlag zwei Belegexemplare erhält."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 19.07.2006 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg vom 20.07.2006.
Regensburg, den 20.07.2006
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 20. Juli 2006 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 20. Juli 2006 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. Juli 2006.
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