Die gültige Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universität Regensburg vom 8. Februar 2019
Hier die Module der gültigen Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universität Regensburg vom 8. Februar 2019
Prof. Dr. Marek Nekula (Vorsitzender)
Prof. Dr. Christoph Knoppik
Prof. Dr. Maria Thurmair
Ersatzmitglieder:
Prof. Dr. Daniel Drascek
Prof. Dr. Björn Hansen
Übersicht der Sommerschulen in der Tschechischen Republik im Jahr 2020, deren Termine und Kontaktdaten (pdf)
In dem zweisemestrigen zertifizierten Zusatzstudium Bohemicum werden Tschechischkenntnisse auf B2-Niveau sowie Kultur- und Arealkompetenzen für Tschechien erworben.
Das Zusatzstudium ist auf zwei Semester angelegt, auf Antrag kann es auf zwei Jahre gestreckt und die Sprach- und Fachkurse können entsprechend aufgeteilt werden.
Sprachkurs Tschechisch
Die Sprachausbildung setzt sich aus 5 aufeinander aufbauenden Phasen zusammen. In jeder Phase werden neben dem obligatorischen Sprachkurs auch Übungskurse angeboten.
PHASE I
(drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters)
INTENSIVKURS I
für TeilnehmerInnen ohne Vorkenntnisse
4 Unterrichtsstunden täglich (MO - FR)
____________________________________
PHASE II
WINTERSEMESTER - Vorlesungszeit
SPRACHKURS I
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
Übungskurse
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
____________________________________
PHASE III
(drei Wochen vor Vorlesungsbeginn im Sommersemester)
INTENSIVKURS II
4 Unterrichtsstunden täglich (MO - FR)
____________________________________
PHASE IV
SOMMERSEMESTER - Vorlesungszeit
SPRACHKURS II
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
Übungskurse
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
____________________________________
PHASE V
SOMMERSCHULE
(zwei / drei / vier Wochen - Juli bis September)
Tschechisch lernen in der Tschechischen Republik
vier bis fünf Stunden Sprachunterricht täglich,
vier bis fünf Stunden Sprachunterricht täglich,
dazu Vorlesungen, Seminare, Filme, Exkursionen, ...
Begleitende Lehrveranstaltungen
Jeder Teilnehmer besucht pro Semester mindestens 4 Semesterwochenstunden aus dem Begleitprogramm. Über diese Stundenzahl hinaus gehende Veranstaltungen sind fakultativ, werden aber im Abschlusszertifikat ausgewiesen.
Im Winter- und Sommersemester wird jeweils eine als obligatorisch gekennzeichnete Lehrveranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden angeboten. Diese ist für die Teilnehmer verpflichtend.
Studiert ein Teilnehmer ein Studienfach, das im Begleitprogramm repräsentiert ist, wird er den verbleibenden Teil seiner Begleitveranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus diesem Fach erbringen.
Studiert ein Teilnehmer ein Studienfach das nicht im Begleitprogramm repräsentiert ist, kann er die nötigen begleitenden Veranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus dem Angebot frei wählen.
Ein Ausgleich zwischen den beiden Semestern ist grundsätzlich möglich. Der Teilnehmer hat auch die Möglichkeit, die begleitenden Veranstaltungen im darauf folgenden Jahrgang nachzuholen.
WINTERSEMESTER – Vorlesungszeit
VERANSTALTUNG zu KULTUR und LANDESKUNDE (obligatorisch)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
FACHSPEZIFISCHE VERANSTALTUNG
(Jura, Wirtschaft, Geschichte, …)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
____________________________________
SOMMERSEMESTER – Vorlesungszeit
VERANSTALTUNG zu KULTUR und LANDESKUNDE (obligatorisch)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
FACHSPEZIFISCHE VERANSTALTUNG
(Jura, Wirtschaft, Geschichte, …)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
Lehrstuhl für Öffentliches Recht / Europarecht | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement | |
Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft | |
Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte | |
Institut für Slavistik | |
Institut für Slavistik / Elitestudiengang Osteuropastudien | |
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften | |
Florian Lehmer | Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre |
Institut für Politikwissenschaft | |
Bohemicum / Institut für Slavistik | |
Bohemicum | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht |
Die Sprachkurse des Bohemicum sind für die UNIcert®-Stufen II und III akkreditiert. Die Studierenden können somit im Rahmen der studienbegleitenden Ausbildung am Bohemicum Regensburg-Passau an der Universität Regensburg an den UNIcert®-Prüfungen teilnehmen und das UNIcert®-Zertifikat für Stufe II bzw. III erwerben.
Sprachkurse – vorgeschrieben für UNIcert®-Stufe II | |||
Ausbildungs- abschnitte | Bezeichnung der Ausbildungsabschnitte | Semesterwochen-stunden (SWS) | Leistungspunkte |
1 | Intensivkurs I (Wintersemester) | 4 | 6 |
2 | Sprachkurs I (Wintersemester) | 4 | 6 |
3 | Intensivkurs II (Sommersemester) | 4 | 6 |
4 | Sprachkurs II (Sommersemester) | 4 | 6 |
5 | Intensivkurs III in der Tschechischen Republik | 6 | 9 |
Abschlussprüfung UNIcert®-Stufe II nach 22 SWS |
Sprachkurse – vorgeschrieben für UNIcert®-Stufe III | |||||
Ausbildungs- abschnitte | Bezeichnung der Ausbildungsabschnitte | Semesterwochen-stunden (SWS) | Leistungspunkte | ||
1 | Intensivkurs I | 4 | 6 | ||
2 | Sprachkurs I (Wintersemester) | 4 | 6 | ||
3 | Übungskurs (Wintersemester) | 2 | 3 | ||
4 | Intensivkurs II (Sommersemester) | 4 | 6 | ||
5 | Sprachkurs II (Sommersemester) | 4 | 6 | ||
6 | Übungskurs (Sommersemester) | 4 | 6 | ||
Kumulative Prüfung UNIcert®-Stufe II nach 22 SWS | |||||
7 | Intensivkurs III in der Tschechischen Republik | 6 | 9 | ||
8 | Vorbereitungskurs für Prüfung der UNIcert®-Stufe III (Wintersemester) | 2 | 3 | ||
9 | Vorbereitungskurs für Prüfung der UNIcert®-Stufe III (Wintersemester) | 2 | 3 | ||
10 | Vorbereitungskurs für Prüfung der UNIcert®-Stufe III (Sommersemester) | 2 | 3 | ||
Abschlussprüfung UNIcert®-Stufe III nach 34 SWS | |||||
Genaure Beschreibung der Kurse und Prüfungen siehe Studienordnung.
Allgemeine Prüfungsordnung UNIcert® für die Universität Regensburg siehe hier.
Mehr über UNIcert®:
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~unicert
Kontakt
Prof. Dr. Marek Nekula
Gebäude PT, Zi. 3.1.18
Telefon 0941 943-3525
Telefax 0941 943-1861
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