Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Deadline: 20. März 2024
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.
Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Karrierephase ist möglich, die Nachwuchsförderung steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.
Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:
- eine intensive eigene forschende Tätigkeit der in der Regel zwei bis drei verantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
- ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.
Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 20. März 2024 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forschenden aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen und Hochschultypen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.