Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Ungarn
Deadline: 26. Januar 2022
Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Intensivierung der bilateralen Technologiekooperation mit Ungarn in ausgewählten Themenfeldern, insbesondere über Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie nach Möglichkeit Forschungseinrichtungen und Hochschulen beider LänderGefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Ungarn eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
• Künstliche Intelligenz
• Quantentechnologie: insbesondere Quantensensorik
• Autonome Maschinen/Autonome Systeme
• Industrie 4.0
• Biotechnologie.
Gefördert werden Maßnahmen, deren Ergebnisse zu marktwirksamen Innovationen beitragen, welche über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Ungarn und Europa verfügen. Ziel der geförderten Aktivitäten ist die Entwicklung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer der beiden Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu Forschungs- und Entwicklungs-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.). Das Projekt soll die Beiträge aller Teilnehmer der beteiligten Länder darstellen.
In den bilateralen Vorhaben soll nach Maßgabe der ungarischen Seite insbesondere die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Es ist daher auf Beteiligung mindestens einer ungarischen Forschungseinrichtung hinzuwirken, die Beteiligungsmöglichkeit einer deutschen Forschungseinrichtung sollte entsprechend geprüft werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.