DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Erkenntnistransferprojekte
Deadline: 07. September 2022
Beantragt werden können trilaterale Transferprojekte mit einem Partner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem Anwendungspartner (eigenfinanziert; im Regelfall ein Anwendungspartner, in gut begründeten Ausnahmefällen bis zu drei). Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern der Universität/HAW/FH in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 (technology validated in lab; s. u. Hinweise zu TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator bzw. Prototyp weiter (entspricht TRL 6 bzw. TRL 7). Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten.
Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Partnern aus Universität/HAW/FH, Fraunhofer-Institut und Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.
Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.
DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, fünf bis acht Transferprojekte zu fördern.Im Rahmen der trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten/HAW/FH und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine große fachliche Breite und insbesondere die Beantragung durch Projektkonsortien mit noch nicht in einer vorherigen Ausschreibungsrunde geförderten Konstellationen angestrebt.