Interessenbekundungen zur Einrichtung von Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen oder Junior- und Stiftungsprofessuren im Rahmen der Förderrichtlinie: "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt"
Deadline: 31. Januar 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will gemeinsam mit der BAuA die Leistungsfähigkeit der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt ausbauen. Ziel der Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesellschaftlich und politisch bedeutsames Wissen zur Stärkung der Gesundheit in der Arbeitswelt zu generieren, wobei auch die Herausforderungen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt bearbeitet werden sollen, die die COVID-19-Pandemie aufgezeigt hat. Gesundheit in der Arbeitswelt umfasst entsprechend der Definition der Weltgesundheitsorganisation die körperliche und psychische Gesundheit sowie das soziale Wohlbefinden. Bei Themen zur Gesundheit in der Arbeitswelt gilt es, den Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit unter Berücksichtigung physischer, psychischer, sozialer, technischer und organisatorischer Faktoren und deren Wechselwirkung integriert zu betrachten. Thematisch fokussiert die Förderrichtlinie folgende fünf Handlungsfelder:
- Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
- Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln
- Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
- Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
- Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln
In allen Handlungsfeldern soll einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte nachgegangen werden, wobei die Grenzen zwischen den Präventionsebenen als fließend zu betrachten sind:
- Weiterentwicklung struktureller und verhaltensorientierter Ansätze zur Förderung und zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz (Primärprävention),
- Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsbeschwerden und Erkrankungen (Sekundärprävention),
- Rehabilitation und betriebliche Wiedereingliederung (Tertiärprävention).
Die Handlungsfelder werden in Bekanntmachungen sukzessive ausgeschrieben. Die Interessenbekundungen und Anträge müssen sich auf die jeweils ausgeschriebenen Handlungsfelder beziehen.
Die Förderrichtlinie richtet sich an die Fachdisziplinen Arbeitsmedizin, Arbeitsepidemiologie, Public Health mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Rehabilitationswissenschaften mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt, Arbeitswissenschaft und/oder Demografie mit arbeitsbezogenem Schwerpunkt.