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Sicherheitsrelevante Forschung: Deutsche Forschungsgemeinschaft und Leopoldina aktualisieren Empfehlungen für Forschende und Institutionen

Freitag 30. Juni 2023

Was macht Viren besonders infektiös? Wie lassen sich Schwachstellen bei Software aufspüren? Woran liegt es, dass sich Menschen radikalisieren? Antworten auf derartige Forschungsfragen dienen nicht nur friedlichen Zwecken und dem Wohle der Gesellschaft. Sie bergen auch das Risiko, zu schädlichen Zwecken missbraucht zu werden, sind also sicherheitsrelevant. Diese sogenannte Dual-Use-Problematik existiert in nahezu allen Wissenschaftsgebieten. Inzwischen haben mehr als 120 Forschungseinrichtungen und -organisationen in Deutschland Kommissionen und Beauftragte etabliert, die für die ethische Bewertung sicherheitsrelevanter Forschung zuständig sind und darüber beraten. Dies geht aus dem vorgelegten vierten Tätigkeitsbericht des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie aus den jetzt aktualisierten Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung hervor.

Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung und daran anknüpfende ethische Fragen rücken vermehrt in den Fokus, unter anderem durch Fortschritte bei der Forschung zu Künstlicher Intelligenz und zu pandemischen Erregern sowie durch wissenschaftliche Verflechtungen mit Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen und andere Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien beobachtet werden. Beim Abwägen von Nutzen und Risiken von Forschungsprojekten und
-kooperationen ist in erhöhtem Maße Eigenverantwortung im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährten Wissenschaftsfreiheit gefragt.

DFG und Leopoldina appellieren an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich nicht mit der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu begnügen. „Forschende haben aufgrund ihres Wissens, ihrer Erfahrung und ihrer Freiheit eine besondere ethische Verantwortung, die über die rechtliche Verpflichtung hinausgeht“, heißt es in der Publikation „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung – Empfehlungen für den Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“. Die 2014 erstmals veröffentlichten, jetzt aktualisierten Empfehlungen dienen als Richtschnur für den Umgang mit möglichen Risiken, bieten Hilfestellung bei der Lösung ethischer Fragen und tragen damit zur Standardsetzung sowie Selbstverpflichtung der Wissenschaften im Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung bei.

Der 2015 etablierte Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung beobachtet die wirksame Umsetzung der Empfehlungen und treibt sie aktiv voran. Er setzt sich dafür ein, Forschende und Forschungsinstitutionen für sicherheitsrelevante rechtliche und ethische Aspekte ihrer Arbeit zu sensibilisieren und sie zum Umgang mit möglichen Risiken zu beraten. Der Ansatz hat sich bewährt, wie die im Tätigkeitsbericht dargestellten Umfragen des Gemeinsamen Ausschusses dokumentieren. Demnach sind inzwischen mehr als 120 Forschungseinrichtungen und -organisationen in Deutschland den Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses gefolgt und haben Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung und Beauftragte benannt, die Beratung und ethische Bewertung in dem Themenfeld anbieten. Zwischen 2016 und 2021 berieten diese Kommissionen über mindestens 94 potenziell sicherheitsrelevante Fälle. Häufig wurden Empfehlungen für bestimmte Auflagen an die Projekte gegeben. Nur in sieben dieser Fälle gab es ablehnende Beratungsvoten.

Weitere Informationen.

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Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung