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Förderkalender

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Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)

Donnerstag 01. Juni 2023

Deadline: 1. Juni 2023

Bund und Länder haben die Bedeutung der Beruflichen Orientierung (im Folgenden: BO) bereits im Jahr 2008 in der gemeinsamen Dresdner Erklärung zur Qualifizierungsinitiative unterstrichen. Um Jugendliche in Ausbildung zu bringen und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach verschiedenen Einzelmaßnahmen im Jahr 2010 die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Bildungsketten-Initiative) gestartet. Das Berufsorientierungsprogramm (im Folgenden: BOP), das ab dem 1. Januar 2024 auf der Grundlage dieser Richtlinie umgesetzt wird, hat wesentlich zu der Bildungsketten-Initiative beigetragen. Die Jugendlichen sollen unter anderem die Möglichkeit erhalten, berufliche und akademische Bildungswege kennenzulernen und miteinander zu vergleichen sowie Einflussfaktoren auf die eigene Berufswahl zu reflektieren. Zudem soll ein wirksamer Beitrag zur Verringerung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss und/oder ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz geleistet werden. Durch die Einsicht in den praktischen Nutzen schulischen Lernens kann die Motivation zum Schulabschluss gefördert werden. Die enge Abstimmung und Rückkoppelung des Ergebnisses der BO mit Schule und Eltern ermöglichten es, individuellen Potenzialen rechtzeitig durch gezielte Maßnahmen Rechnung zu tragen. Insgesamt wird hierdurch der reibungslose Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet und unterstützt.

Kooperationsprojekte mit in der Lehre erfahrenen, geeigneten Institutionen (wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Akademien etc.) sind mit Blick auf die Erprobung akademischer Tätigkeiten bei Schulen mit Sekundarstufe II in den ausgewählten Berufsfeldern ausdrücklich erwünscht. Alternativ ist der Einsatz von beruflich einschlägig qualifizierten Honorarkräften, die die Schülerinnen und Schüler bei der praktischen und handlungsorientierten Erprobung akademischer Tätigkeiten in der Bildungsstätte begleiten, möglich. Die Notwendigkeit, Auswahl, Eignung und Aufgaben der Honorarkraft sind darzulegen.

Es wird unterschieden zwischen Kooperationspartnern, die

  • ein Berufsfeld in alleiniger Verantwortung anbieten.
  • zur Ergänzung in die Umsetzung eines Berufsfeldes eingebunden werden, beispielsweise, um Schnittstellen beruflicher und akademischer Bildung besser darstellen zu können.

Weitere Informationen.

Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung