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Förderkalender

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Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung

Donnerstag 06. April 2023

Deadline: 6. April 2023

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Rahmen seiner Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA), FuE1-Vorhaben zum Themenkomplex „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“ zu fördern. Diese Zielsetzungen sind in der FONA-Strategie „Lebensräume und natürliche Ressourcen erforschen, schützen, nutzen“ im Handlungsfeld „Erhalt der Artenvielfalt und Lebensräume“ mit dem zentralen Element „Systemzusammenhänge von Biodiversitätsveränderungen verstehen“ verankert. Die Forschungsförderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen. Die erste Phase dient dazu, ein für die jeweilige Fragestellung und Projektidee geeignetes Verbundprojekt zusammenzustellen und ein gemeinsames Konzept sowie wissenschaftliche Grundlagen für die zweite Phase zu erarbeiten. Die besten Konzepte aus der ersten Phase können ihre Ideen in der zweiten Phase umsetzen. Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.

Phase 1: Konzeptphase:
In der ersten Phase stellen die geförderten Projekte einen geeigneten Projektverbund für eine mögliche zweite Phase zusammen und erarbeiten die konkrete Fragestellung, das Projektdesign und den Arbeitsplan. Die Ausarbeitung der detaillierten Vorhabenbeschreibung für einen Antrag für die zweite Phase entsprechend den in Nummer 2 genannten Anforderungen stellt ein zentrales Ergebnis der Phase 1 dar. Die erste Phase muss insgesamt so angelegt sein, dass eine weitere Verwertung der erreichten Ergebnisse auch im Fall einer Nichtweiterförderung erfolgt. Die Dauer der Konzeptphase beträgt in der Regel zwölf Monate.

Phase 2: Umsetzungsphase (zur Konzeptrealisierung):
Für die zweite Phase werden Projekte auf Basis ihrer in der ersten Phase entwickelten Konzepte – zur Durchführung eines Verbundprojekts – ausgewählt. Der Antrag für diese Phase ist sechs Monate nach Start der ersten Phase vorzulegen. In dieser Umsetzungsphase finden die Forschung sowie eine erste Umsetzung der Ergebnisse entsprechend dem eingereichten Arbeits- und Meilensteinplan statt. Die Förderung in der Umsetzungsphase ist auf bis zu drei Jahre angelegt.

Weitere Informationen.

Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung