Fachnetzwerk für kommunales Bildungsmanagement

Deadline: 31. März 2023
Kommunen spielen eine zentrale Rolle für gelingende Bildungsbiografien und damit für die Verwirklichung individueller Chancen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich daher seit Jahren für eine Stärkung der Bildung in den Kommunen. Kern der Aktivitäten ist hierbei die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ (TI), in deren Rahmen deutschlandweit erfolgreiche Modelle kommunaler Bildungssteuerung etabliert und verbreitet wurden. Zentral war dabei die Verbindung des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Programms „Bildung integriert“ (2015 bis 2021) mit einer flankierenden Beratung durch Transferagenturen. Dabei wurden insgesamt über 200 der 400 deutschen Kommunen auf Kreisebene bei der Einführung eines datenbasierten Bildungsmanagements beraten.
Die vorliegende Förderrichtlinie knüpft an verschiedene übergreifende Strategien der Bundesregierung sowie des BMBF an, hierunter die Initiative digitale Bildung, den DigitalPakt Schule, die nationalen Weiterbildungs- und Nachhaltigkeitsstrategien oder die Förderung des Ganztagsausbaus, die alle von einer stärker datenbasiert und partizipativ angelegten kommunal koordinierten Bildungsplanung und -steuerung profitieren.
Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen (einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen) in Einzel- oder Verbundvorhaben, die im kommunalen Bildungsmanagement beziehungsweise den Schwerpunktthemen der Fachstellen ausgewiesen sind. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Stiftung, Bildungsinstitution), in Deutschland verlangt. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.