EU-Kommission: Informationen zur Antragsbegutachtung im Doppelblind-Verfahren („blind evaluations“)
Mit dem Arbeitsprogramm 2023/24 von Horizont Europa startet die Europäische Kommission den Piloten zur Antragsbegutachtung im Doppelblind-Verfahren („blind evaluations“), dessen Erprobung in der Verordnung zu Horizont Europa vorgegeben wurde. Bei allen zweistufigen Antragsverfahren in den Ausschreibungen 2023/24 der Cluster 1 („Gesundheit“), 4 („Digitalisierung, Industrie und Weltraum“) und 6 („Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“) muss der Vorantrag (Stufe 1) anonymisiert eingereicht werden, so dass für die Gutachter:innen nicht erkennbar ist, wer die Antragstellenden sind. Anträge, die dieser Vorgabe nicht gerecht werden, werden als nicht förderfähig („ineligible“) ausgeschlossen.
Die EU-Kommission hat nun einige Informationen zur Handhabung dieses Verfahrens und Hinweise für Antragstellende veröffentlicht. Die Informationen sind im Rahmen einer Info Session der EU-Kommission vorgestellt worden, deren Aufzeichnung und Präsentation unter dem unten genannten Link abrufbar sind. Zudem ist ein aktualisiertes Antrags-Template für Voranträge verfügbar, das entsprechende Hinweise für Antragstellende enthält (auf S. 18 in der Version vom 07.02.2023).