Förderung des Programms „Integration durch Bildung“
Deadline: 30. Juni 2023
Bildung ist der Schlüssel zu gelingender Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status, ihrer Migrationsgeschichte sowie anderen Diversitätsdimensionen gleiche Bildungschancen zu eröffnen, ist auch für ein demokratisches Miteinander in der Migrationsgesellschaft maßgeblich. Wenn jede und jeder Einzelne seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich entwickeln und einbringen kann, profitiert davon die Gesellschaft als Ganzes. Um die Bildungschancen von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erhöhen, braucht es ein Mehr an interdisziplinärer und praxisorientierter Forschung zu Diskriminierungen im Bildungssystem sowie möglichen Lösungsansätzen.
Die zu fördernden Forschungs-Praxis-Tandems können sich entweder auf die Förderinitiative A „Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte“ oder die Förderinitiative B „Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem“ bewerben. Dabei sind die oben genannten Aspekte bei der Umsetzung der zu beantragenden Fördermaßnahme zu beachten. Mit den beiden nachfolgend vorgestellten Förderinitiativen sollen praxisorientierte Forschungsmaßnahmen gefördert werden, die relevante Stakeholder aus der Praxis erstens in die Forschungsprozesse einbeziehen und zweitens in Zusammenarbeit mit ihnen Transfermaßnahmen, wie etwa die pilothafte Erprobung von Ansätzen zur Stärkung der Bildungsteilhabe, entwickeln. Die Vorhaben sollen ferner eine Transferperspektive der Arbeitsergebnisse sowie wenn möglich eine Perspektive für die nachhaltige Verstetigung für die Zeit nach der Förderung entwickeln.
- Förderinitiative A – Forschung und Transfer zu Bildungsangeboten und Empowerment für Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte
- Förderinitiative B – Forschung und Transfer zur Stärkung des diversitätssensiblen Handlungswissens im Bildungssystem
In den Förderinitiativen A und B ist für die verbindlich einzurichtende Tandemkonstellation aus Wissenschaft und Praxis mindestens eine Praxispartnerin oder ein Praxispartner erforderlich. Die Tandemkonstellation soll darauf ausgerichtet sein, Erkenntnisinteressen aus der Praxis in die Forschungsprozesse einzubringen und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis erfolgreich zu gestalten. Praxispartnerinnen und Praxispartner könnten beispielsweise Trägerinstitutionen sein wie Kitas, Schulen, Berufsbildungsstätten, außerschulische Kinder- und Jugendeinrichtungen, Institutionen der Erwachsenenbildung (unter anderem Volkshochschulen), Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, Fraueninitiativen, Elternorganisationen, migrationsspezifische Beratungseinrichtungen, Bildungsverwaltung, Fachverbände sowie Organisationen, die für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Führungskräften zuständig sind. Sie sollten bereits in die Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit kontinuierlich eingebunden werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.