Käte Hamburger Kollegs
Deadline: 15. Januar 2024
Die Geisteswissenschaften wirken bei der Gestaltung der Zukunft mit und sichern die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, die ein Zusammenleben orientiert an gemeinsamen Werten erst möglich machen. Sie leisten einen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis, reflektieren soziale Praktiken und ermöglichen die Übersetzung zwischen Kulturen ebenso wie die Verständigung über Orientierungsmarken in Gesellschaften. In der Wissenschaft selbst sind die Geisteswissenschaften gefordert, angesichts hochgradig differenzierter Wissensbereiche Zusammenhänge herzustellen, gesellschaftliche Relevanz zu eruieren und zur Integrationsfähigkeit von Wissen beizutragen. Sie sind damit ein unentbehrliches Element in der Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft. Darüber hinaus tragen die Geisteswissenschaften wesentlich zur Internationalisierung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft bei und sind mit ihrem spezifischen Fachwissen bei diesem Prozess unerlässlich.
Die vorliegende Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien. Das BMBF möchte zum einen Kollegs fördern, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II).
- Förderlinie I – Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen.
- Förderlinie II – Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften