DFG-Fraunhofer-Kooperation – Trilaterale Erkenntnistransferprojekte
Deadline: 17. September 2024
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft (Fraunhofer) fordern wieder gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftler*innen aus Universitäten / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) / Fachhochschulen (FH) und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern mit dem Ziel, bestehende Lücken zwischen Grundlagenforschung und Anwendung zu schließen.
Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten in der Überführung von Grundlagenerkenntnissen in die Anwendung bestehen. Diese liegen unter anderem in der Verknüpfung von geeigneten komplementären Partnern aus dem Wissenschafts- und Anwendungsbereich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Umsetzung der Erkenntnisse. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil sie in der Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, um Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und weiterentwickeln zu können.
Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ein weiteres Mal ihre Transferaktivitäten, um den Transfer von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. In der gemeinsamen Transferaktivität fungieren Fraunhofer-Institute als Mittler zwischen Universität / HAW / FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner insbesondere auch wirtschaftlich zu verwerten.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.