Weiterentwicklung und Vernetzung von Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit
Deadline: 30. September 2024
Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und die Patientensicherheit erhöhen. Mit der Medizininformatik-Initiative (MII) leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag, diese Chancen der Digitalisierung durch eine standort- und sektorenübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und Versorgung besser zu nutzen.
Um die Pionierarbeiten der MII zur Erschließung der Behandlungsdaten für die datenbasierte Gesundheitsforschung auch über die Universitätsmedizin hinaus zu erweitern, fördert das BMBF seit 2021 die „Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit“ (Hubs). Die sechs geförderten Hubs entwickeln hierfür die forschungskompatible und sektorenübergreifende Datenbereitstellung auch in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung weiter. Sie arbeiten an Konzepten und Vorgehensweisen für den Datenschutz, das Datenmanagement und den Datenaustausch und entwickeln innovative IT-Lösungen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Zugänglichkeit ambulanter Gesundheits- und Versorgungsdaten aus nicht-universitären Einrichtungen für die Gesundheitsforschung geschaffen. Die Umsetzbarkeit wird derzeit pilothaft in Anwendungsbeispielen (Use Cases) bei einer Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen erprobt.
Gefördert werden in einer weiteren Förderphase erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4).
Thematisch und strukturell soll die Förderung an die von den bislang geförderten Hubs erzielten Ergebnisse anschließen. Sie soll zugleich eine Weiterentwicklung (auch im Sinne neuer Schwerpunkte) und eine weitere Vernetzung der bisher geförderten Strukturen beinhalten. Abhängig von der Weiterentwicklung und neuen Schwerpunktsetzung ist, auch mit Blick auf die Hub-internen und Hub-übergreifenden Use Cases, die Einbindung neuer Verbundpartner im Sinne eines Roll-outs oder auch der Abgang einzelner Verbundpartner, wo sinnvoll, erwünscht. Die aktive Einbindung mindestens eines DIZ pro Hub ist nach wie vor verpflichtend.
Weiterhin gilt, dass der Kern eines Hubs durch die sektorübergreifende, digitale und strukturierte gemeinsame Datenbereitstellung mit dem Ziel der gemeinsamen Nachnutzung in enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, IT und Versorgern definiert bleibt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.