Projekte zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“
Deadline: 31. Dezember 2029
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Gesellschaftliche Veränderungsprozesse, wachsende sicherheitspolitische und globale Herausforderungen, aber auch soziale und technologische Innovationen machen es erforderlich, dass sicherheitsunterstützende Prozesse und Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ ( www.sifo.de) werden daher ganzheitliche Forschungsansätze unter interdisziplinärer Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern sowie deren praxisnahe Erprobung gefördert. Dahinter steht der Anspruch, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern und etwaige Folgen zu reduzieren.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung, deren FuE-Arbeiten auf erfolgreich abgeschlossenen Projekten des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit“ aufsetzen und darauf ausgerichtet sind, zusätzlichen Handlungsbedarf aufzugreifen, der sich während eines geförderten Projekts durch neue Ansätze zur Steigerung der Breitenwirkung der Ergebnisse (zum Beispiel zusätzliche Anwendungen, Nutzungsmöglichkeiten oder Ähnliches) und zusätzliche FuE-Herausforderungen zur Überwindung von Hemmnissen beim Praxiseinsatz gezeigt hat.
Insbesondere bei sehr innovativen Lösungen, die den Anwendern zum Teil vollkommen neue Fähigkeiten verleihen oder Arbeitsweisen ermöglichen würden, sind beispielsweise nach einem Proof of Concept deutlich umfangreichere Erprobungen und wissenschaftliche Validierungen der neuen Systeme, Verfahren oder Konzepte unter Einsatzbedingungen notwendig. Dadurch können Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad gehoben und eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich gemacht werden, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
