BMWK - Deutsch-Kanadische Ausschreibung für gemeinsame FuE-Projekte
Deadline: 18. Juni 2025
Kanada und Deutschland veröffentlichen hiermit eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen. Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial verfügen.
Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der kanadische nationale Forschungsrat (NRC) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für ausgewählte gemeinsame deutsch-kanadische Projekte über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie das Research Assistance Program des nationalen kanadischen Forschungsrats (NRC-IRAP). Minimalvoraussetzung für ein Projektkonsortium ist die Teilnahme von mindestens einem KMU jeweils aus Deutschland und Kanada. Zusätzlich sind weitere Unternehmen und in Deutschland auch Forschungseinrichtungen willkommen. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).
Das BMWK (unterstützt durch die AiF Projekt GmbH – ZIM-Projektträger des BMWK) und der NRC unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen sowie in der Begutachtungs- und Durchführungsphase.
Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue kommerzielle Produkte, Verfahren und/oder Dienstleistungen) führen, die sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Projektvorschläge müssen die folgenden Leitlinien berücksichtigen:
- Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen aus Deutschland und einem Unternehmen aus Kanada bestehen, die nicht gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind. Die Mitwirkung weiterer Unternehmen (und Forschungseinrichtungen in Deutschland) als Projektpartner/Unterauftragnehmer entsprechend der nationalen Förderrichtlinien sind möglich.
- Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation aller Teilnehmer erzielen (beispielsweise eine verbesserte Innovationskraft, Marktführerschaft, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.).
- Die Projektlaufzeit sollte zwei Jahre nicht überschreiten und kann nach ausreichender Begründung in beiden Ländern auf ein drittes Jahr ausgeweitet werden.
Jeder Partner, dessen Kooperationsprojekt die hier aufgeführten Anforderungen erfüllt, kann im Einklang mit den nationalen Gesetzen, Regelungen und Richtlinien einen Antrag einreichen.