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Förderkalender

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„Kleine Fächer – Zusammen stark“ Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern

Freitag 31. Januar 2020, 00:00 Uhr - Freitag 31. Januar 2020, 00:00 Uhr
Bmbf

Deadline: 31. Januar 2020

Die Geistes- und Sozialwissenschaften leisten für unsere Gesellschaft wesentliche Beiträge, indem sie Entwicklungen und Systeme kritisch reflektieren sowie Orientierungs- und Handlungswissen erarbeiten. Dabei spielen Kleine Fächer in den Geistes- und Sozialwissenschaften eine zentrale Rolle. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vielfältigen universitären Fächerspektrums und unterstützen die Pluralität der Blickwinkel. Kleine Fächer ermöglichen eine differenzierte Sicht auf die Welt über den eigenen, nationalen Tellerrand hinaus. Sie tragen in hohem Maße bei zur Profilbildung deutscher Universitäten sowie zur Wertschätzung deutscher Geistes- und Sozialwissenschaften im Ausland. Der Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften kommt angesichts der globalen Dimension vieler gesellschaftlicher Herausforderungen sowie des steigenden Bedarfs, für exzellente Forschung grenzüberschreitend zusammenarbeiten zu können, hohe Bedeutung zu.
In den Jahren 2020 und 2021 werden jeweils bis zu fünf Verbundvorhaben (Forschungsgruppen) zur Förderung über ein Begutachtungsverfahren ausgewählt.

Mit der Förderung der Hauptphase erhalten pro Einreichungsfrist bis zu fünf ausgewählte Forschungsgruppen bestehend aus einer Leitung – erfahrene/r Wissenschaftlerin/Wissenschaftler aus den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern – und bis zu 5 Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von vier Jahren an einer Universität, Hochschule mit Promotionsrecht, Fachhochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland mit selbstgewählten, innovativen und gegebenenfalls interdisziplinären Forschungsfragen zu beschäftigen.
In den Jahren 2025 und 2026 werden jeweils bis zu fünf Einzelvorhaben von erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Verbundleitung in der Hauptphase übernommen haben, oder Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, die an der Forschungsgruppe beteiligt waren, zur Förderung in der Transferphase (Einzelvorhaben) ausgewählt. Die Förderung beträgt pro Vorhaben bis zu 300 000 Euro für ein Jahr.
Das Antragsverfahren für die Hauptphase ist zweistufig angelegt.

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Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung