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Förderkalender

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Fördermaßnahme „Quanteninformatik – Algorithmen, Software, Anwendungen“ im Rahmen des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“

Samstag 29. Februar 2020, 00:00 Uhr - Samstag 29. Februar 2020, 00:00 Uhr
Bmbf

Deadline: 29. Februar 2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, das Themenfeld „Quanteninformatik – Algorithmen, Software, Anwendungen“ auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Das BMBF hat sich das Ziel gesetzt, die Forschung zur praktischen Anwendung von Quantencomputern weiterzuführen und die für eine Nutzung erforderlichen Entwicklungsarbeiten zielgerichtet zu fördern.

Gefördert werden kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die im Rahmen der drei genannten Schwerpunkte zu neuen oder wesentlich verbesserten Systemlösungen im Bereich der Quanteninformationsverarbeitung führen. Kennzeichen der Projekte sollen dabei ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe sein. Für eine Lösung ist in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforderlich.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben mit direktem Bezug zur Quanten-informatik. Eine praxisrelevante Zielsetzung ist zwingend erforderlich und muss sich im Projektkonsortium geeignet abbilden; rein erkenntnisorientierte Arbeiten werden nicht unterstützt. Gefördert werden die Entwicklung und Anwendung genuiner Quantenalgorithmen, deren Überlegenheit mathematisch nachweisbar ist, wie auch Arbeiten zu heuristischen Verfahren, von denen noch weitestgehend unklar ist, ob und in welchen konkreten Instanzen sie von einer Quantenbeschleunigung profitieren können. Letztere weisen naturgemäß einen stärker experimentellen Charakter auf. Geeignete Kandidaten werden zweckmäßig zunächst auf klassischer Hardware im Hinblick auf die zu erwartende Quanten-Performanz simuliert.

Je nach Zielsetzung des Projekts kann es erforderlich sein, Zugriff auf bereits existierende und kommerziell für eine Nutzung verfügbare Quantenhardware zu verwenden. Entsprechende Kosten können ebenso beantragt werden, wie Mittel für die Quantensimulation auf klassischen, gegebenenfalls geeignet optimierten Rechnern.

Antragsteller sollten sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt; zunächst können Projektskizzen bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung