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Förderkalender

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Verlängerung der finanziellen Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten während der Coronavirus-Pandemie

Donnerstag 30. September 2021

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat angesichts der weiterhin andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie eine Verlängerung der im letzten Jahr beschlossenen finanziellen Unterstützung DFG-geförderter Forschungsprojekte und zusätzlich eine Ausweitung der Maßnahmen in bestimmten Programmbereichen verabschiedet.


Projektförderungen
Wie bisher stellt die DFG zusätzliche Personal- und Sachmittel (einschließlich Mittel für die Eigene Stelle) für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erfordern. Die Mittel können für Projekte beantragt werden, deren Förderzeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) geendet hat oder enden wird. Damit wird der Zeitraum für die Corona-Sofortmaßnahmen nun um sechs Monate ausgeweitet. Die Regelungen gelten wie bisher für Sachbeihilfen und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der DFG-geförderten Projekte. Ausgenommen sind die Förderungen im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, Forschungszentren, Hilfseinrichtungen der Forschung und Forschungsgroßgeräte. Die Antragstellung erfolgt mit dem DFG-Vordruck 41.47 an das zentrale Postfach.


Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme
Forschungsgruppen (inkl. Klinische Forschungsgruppen und Kolleg-Forschungsgruppen) und Schwerpunktprogramme (ausgenommen Infrastruktur-SPP), deren letzte Förderperiode bis 30. Juni 2022 endet, können eine zusätzliche Abschlussfinanzierung beantragen unter der Voraussetzung, dass durch die Eindämmungsmaßnahmen zeitliche Verzögerungen aufgetreten sind, die das Erreichen der Projektziele des Gesamtkonsortiums beeinträchtigt haben. Gewährt werden Mittel in Höhe von bis zu 80 Prozent der bisherigen Förderung zeitanteilig für sechs Monate. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet. Koordinatorinnen und Koordinatoren beziehungsweise Sprecherinnen und Sprecher der antragsberechtigten Verbünde werden mit weiteren Informationen zur Antragstellung von der DFG-Geschäftsstelle kontaktiert. Nach Rücksprache im Verbund wird der Antrag auf Abschlussfinanzierung von der jeweiligen (Teil-)Projektleitung via elan über das laufende (Teil-)Projekt gestellt (über Antragstellung – Antragsübersicht/Folgeantrag – Formular für Mitteilungen, Anfragen und Ergänzungen an die Geschäftsstelle). Als Antrag ist der DFG-Vordruck 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.


Emmy Noether- und Heisenberg-Programm
Geförderten im Emmy Noether-Programm sowie Inhaberinnen und Inhabern von Stellen im Heisenberg-Programm, deren letzter Förderabschnitt bis 30. Juni 2022 endet, wird ebenfalls auf Antrag eine zusätzliche Abschlussfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der sich rechnerisch für sechs Monate ergebenden ursprünglichen Bewilligungssumme gewährt. Bereits bewilligte Corona-Sofortmaßnahmen werden dabei angerechnet. Ein Antrag auf Abschlussfinanzierung wird über das laufende Emmy Noether- beziehungsweise Heisenberg-Projekt via elan gestellt (über Antragstellung – Antragsübersicht/Folgeantrag – Formular für Mitteilungen, Anfragen und Ergänzungen an die Geschäftsstelle); als Antrag ist der DFG-Vordruck 41.48 im Korrespondenzformular hochzuladen.


Sonderforschungsbereiche
Bisher erhielten alle Sonderforschungsbereiche, deren Förderung zum 30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 oder 30. Juni 2021 ohne die Möglichkeit eines Fortsetzungsantrags endet, auf formlosen Antrag pauschal eine Zusatzfinanzierung von drei Monaten ab dem jeweiligen Förderende. Diese Maßnahme wird ausgeweitet. Alle Sonderforschungsbereiche, deren Förderung zum 31. Dezember 2021 oder zum 30. Juni 2022 endet, können eine Zusatzfinanzierung von sechs Monaten beantragen. Für den Zeitraum der Zusatzfinanzierung werden weiterhin 80 Prozent der bisherigen zeitanteiligen Förderung gewährt. Im Antrag auf Zusatzfinanzierung ist der Kausalzusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie kurz zu begründen.


Graduiertenkollegs
Aufgrund einer Modifikation des Programms Graduiertenkolleg, die der Hauptausschuss in seiner Dezember-Sitzung 2020 beschlossen hat, können alle Graduiertenkollegs grundsätzlich die Vertragslaufzeit für aus Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden – über die Regellaufzeit von 36 Monaten hinaus – um bis zu zwölf Monate auf bis zu 48 Monate kostenneutral verlängern. Die Entscheidung, in welchen Fällen eine Verlängerung gewährt wird und für welchen Zeitraum (bis zu 48 Monate; max. zwölf Monate), trifft das Graduiertenkolleg. Falls die bewilligten Mittel – auch nach Umdisposition innerhalb des Haushaltsjahrs – hierfür nicht ausreichen, und unter der Voraussetzung, dass es durch die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus zu Beeinträchtigungen in der Forschung gekommen ist, stellt die DFG folgende Mittel für Vertragsverlängerungen zusätzlich zur Verfügung:

  • Drei Stellen-/Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag im Jahr 2020 endete oder im Jahr 2021 begonnen hat.
  • Sechs Stellen-/Stipendienmonate für alle Promovierenden, deren Vertrag vor oder im Jahr 2020 begonnen hat und im Jahr 2021 weiterläuft.

Weitere Informationen.

Förderkalender

Illustration: Kalenderblatt mit Einträgen zur Forschungsförderung