Die Universität bietet Ihnen ein breites Unterstützungsangebot
Bei allen Fragen zum Wissens- und Technologietransfer berät Sie das Referat IV/6 (FUTUR). Hier erhalten Sie auch einen Mustervertrag für Forschungskooperationen.
Bei Forschungskooperationen mit Wirtschaftsunternehmen beachten Sie bitte:
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern.
Referat IV/5 übernimmt die Projektverwaltung für Ihr Drittmittelprojekt. Formulare und Dokumente zur Projektverwaltung finden Sie hier oder im allgemeinen Service-Bereich. Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Bei allen Fragen zu Drittmittelanträgen bei ausländischen Förderern berät Sie das Team der Forschungsförderung.
Bitte setzten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung (mindestens 4 Wochen vor Antragstellung). Die Vorgaben internationaler Förderer lassen sich nicht immer 1:1 an bayerischen Hochschulen anwenden. Die Suche nach der passenden Lösung für Ihr Projekt kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Spenden sind Geld- oder Sachzuwendungen, die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke erbracht werden, ohne dass dies zu einer Gegenleistungsverpflichtung der Universität führt.
Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung (vormals: Spendenbescheinigung) ist nur möglich, wenn es sich um eine Spende zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in Forschung und Lehre handelt.
Bestätigungen über Geld- oder Sachzuwendungen dürfen nur von der zentralen Universitätsverwaltung, Ref. IV/43, ausgestellt werden.
Für Geldspenden bis 200 Euro werden keine Zuwendungsbestätigungen erstellt, es gilt hier ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStDV gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts.
Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden werden erst ab einem Wert der Einzelspende von 500 Euro ausgestellt. Für Buchspenden ist ein Antrag auf Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung zu stellen.
Bei allen anderen Sachzuwendungen nehen Sie bitte vor Annahme der Spende Kontakt mit Referat IV/43 auf.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Spenden und Sponsoring.
Referat IV/5 übernimmt die Projektverwaltung für Ihr Drittmittelprojekt. Formulare und Dokumente zur Projektverwaltung finden Sie hier oder im allgemeinen Service-Bereich.
Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.