Prof. Dr. Jürgen Kühling vertritt Verfassungsbeschwerde zum Berliner Mietendeckel
Der Mietendeckel wird vielerorts verfassungsrechtlich kritisch gesehen und erzeugt eine deutliche Rechtsunsicherheit. Ein positives Signal ist dabei, dass er in naher Zukunft vom Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt werden wird.
Eine der ersten zwei gegen den Mietendeckel erhobenen Verfassungsbeschwerden wird von Prof. Dr. Jürgen Kühling vertreten. Prof. Dr. Kühling vertritt private Eigentümer. Er wurde zu dem Verfahren und seinen verfassungsrechtlichen Bedenken dabei von der Immobilienzeitung befragt (Bericht v. 29.5.2020).
Jürgen Kühling (2020). Verfassungsgericht bearbeitet Mietendeckelklage. In Immobilien-Zeitung.de.
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