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Dienstvereinbarungen

"Zur Prävention von Gesundheitsgefahren durch riskanten Suchtmittelkonsum"

Die Dienstvereinbarung "zur Prävention von Gesundheitsgefahren durch riskanten Suchtmittellkonsum" regelt den Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz . Menschen mit Alkohol- und Suchtproblemen sind überall in der Arbeitswelt zu finden. Die geplante Dienstvereinbarung soll allen an der Universität Regensburg mit dem Problemkreis "Sucht" konfrontierten Personen Handlungsorientierung bieten. Sie wird insofern auch die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein einheitliches Handlungskonzept von Dienststelle und Personalvertretung unterstützen.

 Dienstvereinbarung Sucht


"Wohnraum- u. Telearbeit"

Seit dem 1.1.2010 ist die Dienstvereinbarung über "Alternierende Wohnraum- und Telearbeit" in Kraft. Die Vereinbarung zu Wohnraum- und Telearbeit trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie ermöglicht bzw. erleichtert den Beschäftigten sowohl die Betreuung von Kindern als auch die Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig soll damit durch zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation die Arbeitsqualität und Produktivität, die Selbstverantwortung, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familien und Lebensführung, gefördert werden. Die Einrichtung von Wohnraum- und Telearbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für Wohnraum- und Telearbeit geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind sowie wirtschaftlich und dienstlich sinnvoll in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert werden können.

  Dienstvereinbarung über „Alternierende Wohnraum- und Telearbeit"


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