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Familie und Beruf

Eine dauerhafte Aufgabe im Sinne des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes bleibt die Umsetzung und Schaffung von familienfreundlichen Bedingungen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.

Vor allem flexible und individu­elle Möglichkeiten, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, werden weiterhin eine Hauptaufgabe der Gleichstellung und der Bemühung um Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sein. Es wird viel Überzeugungsarbeit in Beratungsgesprächen zu leisten sein, dass sich Männer mehr für die Belange der Familie einbringen, vor allem, was die Teil­zeitbe­schäftigung betrifft.

Wie bisher setzt sich die Universität dafür ein, dass die Arbeitszeit mit der Erfüllung von Familienpflichten koordiniert wird, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Als Maßnahme bereits gegriffen, hat die Einführung der wesentlich flexibleren Gleitzeitvereinbarung im Jahr 2007. Diese Maßnahme kommt durch die Aufgabe von starren Kernzeiten den Bedürfnissen von Familien in hervorragender Weise entgegen.

Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen wird grundsätzlich entsprochen, sofern keine zwingenden dienstlichen und organisatorischen Gründe dagegen sprechen. Es soll im Sinne der Gleichstellung darauf hingewirkt werden, dass auch Männer Elternzeit nehmen.

Seit dem 1.1.2010 ist die Dienstvereinbarung über "Alternierende Wohnraum- und Telearbeit" in Kraft. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Fa­milie und Beruf zu verbessern. Sie ermöglicht bzw. erleichtert den Beschäftigten sowohl die Be­treuung von Kindern als auch die Pflege von Angehörigen Die Gewährung eines Telearbeitsplatzes aus familiären Gründen ist der Bereitstellung von Telearbeitsplätzen aus sonstigen Gründen vorzuziehen.

Ganz ausdrücklich auch an die Beschäftigten, die wegen Familienpflichten beurlaubt sind, richtet sich das interne Fort- und Weiterbildungsangebot an der Universität. Diese Veranstaltungen sollen dazu beitragen, den Kontakt zum beruflichen Wissen und dem Berufsumfeld aufrecht zu erhalten.

Für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Regensburg besteht die Möglichkeit, den Universitätskindergarten in Anspruch zu nehmen. Er bietet insgesamt ca. 50 Kindern zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergartenplatz. Flexible Bring- und Abholzeiten können gut auf die Arbeitszeiten der Beschäftigten abgestimmt werden

Ein weiteres Angebot ist die Krabbelstube für Kinder unter drei Jahren. Auch die Krabbelstube arbeitet mit fle­xiblen Betreuungszeiten.

Ausgebaut wird die Betreuung von Schulkindern während der Ferienzeiten.

Durch den inzwischen auch dauerhaft etablierten Familienservice besteht die Möglichkeit für Mitarbeiter, ihre Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren während der Schulferienzeit betreuen zu lassen. Die Betreuungstage sind einzeln buchbar. Obwohl sich das Angebot in erster Linie an Studierende richtete, zeigte sich, dass ein dringender Be­darf beim wissenschaftsstützenden Per­sonal besteht.

Ein weiteres Hilfsangebot stellt die  Babysittervermittlung dar. Der Familienservice vermittelt an alle Angehörigen der Universität bei Bedarf Babysitterinnen und organisiert in Notfällen kurzfristig eine Kinderbetreuung am Campus, wenn eine dringende dienstliche Notwendigkeit besteht und keine reguläre Kinderbetreuung zur Verfügung steht.

Der Familienservice organisiert verschiedene familienfreundliche Aktionen, wie z.B. einen Flohmarkt für Kinderartikel, Elternvorträge, Familienfeste und Eltern-Kindtreffs.

Um die Belange von Familie und Beruf/ Studium besser koordinieren zu können, wurde die Ein­richtung von Eltern-Kind-Zimmern als rasche und flexible Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und Studierenden vorangetrieben, um eine kurzfristige Betreuungsmöglichkeit für Kinder ohne vorherige Anmeldung über das institutionalisierte Angebot hinaus zu gewährleisten.


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