1. Teilnahmeberechtigung
Sämtliche Studierende und Bedienstete der Universität und der Ostbayerischen Technischen Hochschule OTH Regensburg.
Es wird um Verständnis gebeten, dass im Interesse aller Hochschulangehörigen die Teilnahmeberechtigung kontrolliert wird. Alle Personen, die ohne gültigen Sportausweis in den Anlagen des Sportzentrums angetroffen werden, müssen 5 € Tagesgebühr bezahlen oder das Gelände sofort verlassen!
Der Freistaat Bayern, die Hochschule und deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners.
Voll immatrikulierte Studierende genießen bei allen Kursveranstaltungen mit Übungsleitern den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht jedoch bei der freien Sportausübung, im freien Training oder im freien Spielbetrieb. Es besteht ebenfalls kein Unfallversicherungsschutz bei Kursen, die von externen oder kommerziellen Sportanbietern im Rahmen des Hochschulsport-programms durchgeführt werden!
Für Mitarbeiter/-innen besteht kein gesonderter Unfallversicherungsschutz. Sie sind über die jeweilige Krankenversicherung versichert.
Ferner wird allen Teilnehmern am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.
Für sämtliche Sportstätten ist ein zentraler Umkleideraum vorhanden. Die Teilnehmer am Hochschulsport können mit einer 1 € Münze die vorhandenen Umkleideschränke benützen. Bitte haben Sie im Interesse aller Verständnis dafür, dass die Benutzung jeweils nur für einen Tag möglich ist und alle Schränke jeden Abend spätestens nach Kursende um 22:15 Uhr geräumt werden müssen.
"Fair play" gilt auch hier! Es ist unfair, sich schon für den nächsten Tag einen Umkleideschrank zu "reservieren", indem man den Schrank versperrt zurücklässt! Nicht geräumte Umkleideschränke werden ab 22:15 Uhr vom Sportzentrum geöffnet und Sie können am nächsten Tag ab 14 Uhr gegen eine Gebühr von 5 € Ihre deponierten Gegenstände an der Pforte abholen!
Die Sporthallen dürfen nur mit Sportschuhen betreten werden, die eine abriebfeste Sohle besitzen und nicht im Freien getragen wurden.
Keine Bademützenpflicht! Letzter Einlass: 30 Minuten vor Badeschluss.
Die Saunazeit ist auf 3 Stunden begrenzt. An die Besucher ergeht die Bitte, den Saunabereich nicht zu verlassen.
Letzter Einlass: 1 Stunde vor Saunaschluss
Die Benutzung der Kletteranlagen (Kletterwand, Outdoor- und Boulderanlage) ist nur mit einer gültigen Kletterkarte und Anerkennung der Benutzungsordnung für die Kletteranlagen möglich! Bitte nehmen Sie Ihren Sportausweis mit in die Sporthalle, damit Sie bei einer Kontrolle die gültige Kletterkarte vorzeigen können.
auf das Gelände des Sportzentrums ist nicht zulässig!
ist in allen Räumen des Sportzentrums nicht gestattet!
Mit dem Kauf der Zusatzkarte "Kraftraum" (MzH) akzeptiert man die Benutzerordnung "Kraftraum". Klick hier zum Download.
Mit dem Kauf der Zusatzkarte "Klettern" akzeptiert man die Benutzerordnung "Klettern". Klick hier zum Download.