Zu Hauptinhalt springen

Aktuelles


Neuer Angemessenheitsbeschluss für Südkorea

02.02.2022 | Susanne Stingl

Am 17.12.2021 hat die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für Südkorea erlassen. Dadurch dürfen personenbezogene Daten ohne weitere Genehmigungen oder Garantien nach Südkorea übermittelt werden. Die Kommission stellt fest, dass seit der Reform im August 2020 das Datenschutzrecht in der Republik Korea ein dem europäischen Datenschutz angemessenes Niveau hat. Insbesondere gelten dort im Wesentlichen die gleichen Prinzipien, Sicherheitsmaßnahmen und individuellen Rechte.


Die Kommission hat zudem weitere verbindliche Sicherheitsmaßnahmen mit der Republik Korea betreffend Transparenz und Datenweitergabe vereinbart, um das Niveau sicherzustellen.


Natürlich müssen weiterhin die übrigen Voraussetzungen der DSGVO eingehalten und die Betroffenen informiert werden.


In unserem Online-Basis-Kurs „Datenschutz“ finden Sie weitere Informationen zur Drittlandübermittlung: https://www.uni-regensburg.de/informationssicherheit/lernangebote/index.html


Bei Fragen können Sie sich gern an uns unter dsb@ur.de wenden.


Quellen:
Übersicht zu den Angemessenheitsbeschlüssen: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en Stand: 02.02.2022

FAQ zum Angemessenheitsbeschluss Republik Korea: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_21_6916 Stand: 02.02.2022

  1. Universität

Informationssicherheit

IT-Sicherheit

Datenschutz