Zu Hauptinhalt springen

Aktuelles


Änderung der datenschutzrechtlichen Einschätzung von Google Analytics

14. August 2020 | von Susanne Stingl

Die DSK (Datenschutzkonferenz. Sie besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) hat ihre Einschätzung des Dienstes Google Analytics geändert.

Bislang wurde die Konstellation der Auftragsdatenverarbeitung von den Aufsichtsbehörden weitgehend akzeptiert. In ihrer aktuellsten Veröffentlichung zu Google Analytics kommt die DSK jedoch zu dem Schluss, dass es sich unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung beim Einsatz von Google Analytics um eine gemeinsame Verantwortlichkeit bezüglich der Datenverarbeitung nach Art. 26 DSGVO handelt und ein dementsprechender Vertrag geschlossen werden muss. Dies insbesondere auch, weil Google die erhobenen Daten für eigene Zwecke verarbeitet.

Die DSK kommt aufgrund der konkreten Verarbeitungssituation und den Verwendungszwecken von Google zu dem Schluss, dass für den Einsatz des Dienstes eine freiwillige, informierte Einwilligung der Besucher*innen der Website einzuholen ist.

Die Universität Regensburg nutzt, um die Inhaltsstrukturen und Navigationsmechanismen der Webseiten besser an die Bedürfnisse der Nutzer*innen anpassen zu können, die datenschutzfreundlichere Alternative matomo. Nähere Informationen hierzu finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/startseite/index.html

Nutzen Sie gern die Beratungsangebote des/der Datenschutzbeauftragen (dsb@ur.de).

Arbeitshilfen zu häufigen Datenschutzfragen finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/informationssicherheit/datenschutz/arbeitshilfen/index.html

Beschlüsse der DSK: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html

  1. Universität

Informationssicherheit

IT-Sicherheit

Datenschutz