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Aktuelles


Neue Verordnung zur Durchführung elektronischer Fernprüfungen

22. September 2020 | von Susanne Stingl

In der Pressekonferenz vom 21.09.2020 stellte Wissenschaftsminister Bernd Siebler gemeinsam mit dem Experten für Datenschutz Prof. Dr. Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services (CDPS), der die Erarbeitung intensiv begleitet hatte, die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern vor.

Diese Verordnung stellt nun eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von elektronischen Fernprüfungen dar und tritt rückwirkend zum 20.04.2020 in Kraft, um auch Rechtssicherheit für elektronische Prüfungen des Sommersemesters 2020 zu gewähren.

Sie regelt die Durchführung elektronischer Fernprüfungen sowohl in schriftlicher Form als Aufsichtsarbeiten (Fernklausur) als auch mündliche oder praktische Fernprüfungen.

Bei der Erstellung der Verordnung wurde aufgrund der datenschutzrechtlichen Problematiken auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eingebunden. Wichtig sei dabei insbesondere die Transparenz der Datenverarbeitung, die durch ausführliche Information über die Datenverarbeitung erfolgen muss. Dies sei jedoch keine neue Regelung, sondern gelte schon nach der DSGVO.

Ein Kernpunkt der Verordnung ist die richtige Balance zwischen Datenschutz und notwendiger Kontrolle. Zwar sind gewisse Kontrollmechanismen vorgesehen. Eine Totalüberwachung sei jedoch nicht gewollt und auch nicht zulässig. Betont wurde dabei mehrfach, dass den Studierenden hierbei ein Vertrauensvorschuss gewährt werde, da man davon ausgehe, dass nahezu alle Studierenden fair und ohne Unterschleifversuche auch die elektronischen Prüfungen ablegen würden.

Soweit durch die Hochschule elektronische Prüfungen angeboten werden, erfolgt die Teilnahme an diesen auf freiwilliger Basis. Die Freiwilligkeit ist grundsätzlich dadurch sicherzustellen, dass entsprechende Präsenzprüfungen als Alternative angeboten werden. Dabei sind jedoch die geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben und Empfehlungen zu beachten. Daher ist es in der aktuellen Situation auch möglich von alternativen Präsenzprüfungen abzusehen oder diese nur für eine bestimmte Anzahl von Studierenden anzubieten.

Die konkrete Ausgestaltung der Prüfungen bleibt den Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie überlassen.

Video zur Pressekonferenz: https://www.youtube.com/watch?v=Hbj8t9ogM3M&feature=youtu.be
Pressemitteilung: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12038/nr-214-vom-21-09-2020.html
Download der Verordnung: https://www.stmwk.bayern.de/download/20638_BayFEV-mit-Begr%C3%BCndung-final.pdf
Merkblatt zu den Informationspflichten nach der DSGVO: https://www.uni-regensburg.de/informationssicherheit/datenschutz/arbeitshilfen/index.html

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