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Aktuelles


Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf für neue Standardvertragsklauseln

19. November 2020 | von Jakob Schlag

Nach dem gerichtlich bestätigten Aus für das Privacy Shield (Schrems II) benötigen viele Datenübermittlungen in die USA eine neue Rechtsgrundlage.
Eine Möglichkeit sind Standardvertragsklauseln, welche die Europäische Kommission gem. Art. 46 Abs. 2 lit b) erlassen darf. Unter Berücksichtigung des Schrems II-Urteils wurden am 12.11.2020 Entwürfe für neue Standardvertragsklauseln veröffentlicht. Änderungswünsche können bis 10.12.2020 im Rahmen der öffentlichen Konsultation hier eingereicht werden. Der Entwurf wurde gleichzeitig auch dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), der die nationalen Datenschutzbeauftragten vereinigt und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vorgelegt, damit diese ihre Meinung einbringen.
Nach Abschluss dieser Anhörung und einem erfolgreichen Komitologieverfahren kann die Europäische Kommission die neuen Standardvertragsklauseln rechtsverbindlich verabschieden.

Gleichzeitig führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeitungen innerhalb der EU durch. Das Konsultationsverfahren können Sie hier einsehen.
Bestehende AV-Verträge sollen durch diese neuen Klauseln nicht beeinträchtigt werden.

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