Die Universitätsleitung beauftragt den/die IT-Sicherheitsbeauftragte/n im Sinne dieser Leitlinie zu handeln. Er/sie ist für den inhaltlichen Aufbau des IT-Sicherheitskonzeptes nach dem Maßnahmenkatalog von ISIS12 2.0 verantwortlich.
Der/die IT-Sicherheitsbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Einführung und Fortschreibung des IT-Sicherheitskonzepts, von IT-Sicherheitsrichtlinien und -regelungen,
- Beratung und Unterstützung der Universitätsleitung und der Kommission für IT-Architektur sowie der Administratoren und Administratorinnen bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsaufgaben,
- Koordinierung und Prüfung von IT-Sicherheitsmaßnahmen,
- Information und Sensibilisierung der Mitglieder der Universität zum Thema IT-Sicherheit,
- Ansprechperson für alle Mitglieder der zentralen Dienste der Universität im Bereich IT-Sicherheit, insbesondere bei IT-Sicherheitsvorfällen und -mängeln. Für diesen Aufgabenbereich soll eine Vertretung bei Abwesenheit vorhanden sein.
- Zusammenarbeit mit dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten der UR,
- Koordinierte Zusammenarbeit mit dem ISMS-Team des Universitätsklinikum Regensburg,
- Informationsaustausch mit anderen IT-/Informationssicherheitsbeauftragten bayerischer Hochschulen und Universitäten,
- Kontaktperson für zuständigen Behörden
Der/die IT-Sicherheitsbeauftragte ist im erforderlichen Umfang in IT-sicherheitsrelevanten Fragen rechtzeitig einzubinden.
Im Auftrag der Universitätsleitung darf sich der/die IT-Sicherheitsbeauftragte einen Einblick über die IT-Sicherheit in allen Bereichen der Universität verschaffen.
Der/die IT-Sicherheitsbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung und der Vertraulichkeit gebunden.