Für eine verbindliche Planung der Anerkennung sind Beratung und detaillierte Absprache mit den entsprechenden Professoren und Dozenten bzw. den Modulbeauftragten, die die Anerkennung von Studienleistungen aussprechen können, vor dem Auslandsstudium unerlässlich.
Hier erfahren Sie, welche Schritte nötig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland zu erreichen.
Wo finde ich Informationen zum Kursprogramm der Gasthochschule?
Über das Kursangebot der Gasthochschule informieren Sie sich
in Erfahrungsberichten der Vorgänger (für Partneruniversitäten auffindbar in der Infothek des International Office und ab 2017/18 zusätzlich in GRIPS)
durch Informationen des Ansprechpartners für Auslandsaufenthalte im jeweiligen Institut oder der jeweiligen Fakultät
Wer braucht ein Learning Agreement?
Wenn Sie im Rahmen des ERASMUS-Programms oder des PROMOS-Programms ins Ausland gehen, müssen Sie ein LA abschließen. Allen anderen Studierenden wird grundsätzlich empfohlen, ein LA vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts abzuschließen.
Was kann anerkannt werden?
Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland können für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung im Pflichtbereich ist im Vorfeld eine detailliertere Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit durch den zuständigen Fachvertreter oder Modulverantwortlichen nötig. Sollen die im Ausland zu erbringenden Leistungen im Wahlbereich oder bei den freien Leistungen angerechnet werden, ist eine Prüfung der Anerkennungsfähigkeit in der Regel nicht erforderlich. Näheres im Reiter "Infos zur Anerkennung nach Studienfach" (unten).
Einer jeden Anerkennung liegen die Kernsätze der Lissabon-Konvention zugrunde. Wesentlich hierbei ist der Paradigmenwechsel von der „Gleichwertigkeit" hin zum „wesentlichen Unterschied“, d.h. im Mittelpunkt der Frage nach der
Anerkennungsfähigkeit steht nicht mehr die Gleichwertigkeit der Leistung, sondern vielmehr die Frage nach den Lernergebnissen (Kompetenzen) sowie dem anzunehmenden Studienerfolg.
Grundsätzliches zur Anerkennung von Studienleistungen können Sie auch in den Internationalisierungsrichtlinien nachlesen.
Wann muss ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
Der Antrag ist unmittelbar nach Rückkehr und Erhalt des Transcripts of Records der Partnerhochschule zu stellen. Ein Antrag auf Anrechnung von nicht an der Universität Regensburg erbrachten Leistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums an der UR gestellt werden.
Wie werden ausländische Noten umgerechnet?
Die Umrechnung von im Ausland erzielten Noten erfolgt nach einer Tabelle, die laufend aktualisiert und ergänzt wird (Umrechnungstabelle).
Wie werden die Leistungspunkte übertragen?
Für die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen wird bei der Anerkennung die Anzahl der ECTS vergeben, die für die entsprechenden Regensburger Module oder Modulteile zugewiesen sind (auch wenn die LP der Gasthochschule höher oder niedriger sind). Werden die im Ausland erbrachten Leistungen hingegen im Wahl- oder freien Leistungspunktebereich eingebracht, werden in der Regel die an der ausländischen Hochschule angegeben LP übertragen, so es sich um ECTS handelt.
Wie viele Kurse muss ich belegen?
Es wird erwartet, dass Studierende Kurse belegen, die in Umfang und Arbeitsbelastung dem Programm eines heimischen Studierenden entsprechen. Für europäische Hochschulen sind dies ca. 30 ECTS/ Semester.
Was passiert, wenn ich einen Kurs nicht bestehe?
Wie im Inland, so kann es auch an der Partnerhochschule passieren, dass man einmal einen Kurs nicht besteht. In diesem Fall muss die Leistung an der UR in den Semestern nach Rückkehr erbracht werden. Der Fehlversuch wird nicht in Flexnow erfasst.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende der UR sich bemühen, während eines Austauschstudiums den akademischen Anforderungen der Gastuniversität bestmöglich gerecht zu werden. Bei einer unbegründeten signifikanten Unterschreitung der im Learning Agreement festgehaltenen ECTS hat sich die UR eine Rückzahlung oder Kürzung des ERASMUS+ Stipendiums vorbehalten.
1. Die Möglichkeit der Anerkennung der gelisteten Kurse für das Regensburger Studienprogramm klären Sie vor Abreise mit den zuständigen Fachvertretern bzw. Modulverantwortlichen. Zum diesem Termin bringen Sie Folgendes mit
2. Ihre im Formular "Kursplanung und Anerkennung" bestätigten Kurse übertragen Sie ins Learning Agreement- Formular.
3. Das LA unterschreibt der Learning Agreement Koordinator (siehe Suchmaschine), wenn Sie ihm das unterschriebene Formular "Kursplanung und Anerkennung" vorlegen.
4. Das Learning Agreement ist entweder mit den Bewerbungsunterlagen an die Partnerhochschule mitzuschicken/ hochzuladen oder wird im Juni vom IO an die Partner geschickt.
Empfehlungen, welche Leistungen im Ausland erworben und zu Hause anerkannt werden können, finden Sie auf den Seiten der Fakultät bzw. des Instituts der jeweiligen Fachrichtung an der Universität Regensburg. Ansprechpartner sind hier auch die Studiengangskoordinatoren/innen.
In der Infothek des International Office und (seit 2017/18) in GRIPS können Sie als Informationsquelle zum Thema Anerkennung die Erfahrungsberichte früherer Teilnehmer am Austauschprogramm einsehen.
Was mache ich, wenn vor Ausreise keine Kursbeschreibungen erhältlich sind?
Kann vor Beginn des Auslandsstudiums aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Kursbeschreibung die Anerkennungsfähigkeit einer Auslandsleistung nicht bestätigt werden, kann der Studierende diese Leistung im Wahlbereich oder den freien Leistungspunkten einbringen. Alternativ kann er unmittelbar nach Studienbeginn im Ausland die erforderlichen Informationen beibringen und die Anrechnungsfähigkeit der erworbenen Leistung von dem jeweiligen Fachvertreter prüfen und bestätigen lassen.
Wenn Sie nach Ankunft an der Zieluniversität feststellen, dass die gewählten Kurse nicht stattfinden oder Sie die Kurse aus zeitlichen Gründen (Überschneidungen) nicht belegen können, so steht Ihnen frei, diese Kurse durch andere (in Umfang, Anforderungen und Niveau äquivalente Kurse) zu substituieren.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
1. Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript (Zeugnis mit Noten) aus. Häufig erfolgt dies erst nach Ihrer Abreise. Bitte stellen Sie sicher, dass das Transcript an das IO geschickt wird.
2. Wurde bereits im Vorfeld die Anerkennungsfähigkeit des Studienprogramms vom Fachvertreter bzw. Modulverantwortlichen bestätigt und das Learning Agreement vom zuständigen Learning Agreement Koordinator unteschrieben, müssen die im Ausland erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen in der Regel nicht mehr gesondert überprüft werden.
3. Um die Anerkennung in Gang zu setzen, geben Sie im Semester nach Ihrer Rückkehr im Prüfungsamt folgendes ab
Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt die Antragsstellung mit Hilfe des Online-Tools.
4. Das Prüfungsamt prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, formale Korrektheit und Echtheit und fordert ggf. Dokumente nach.
Dann leitet es die Unterlagen an den Prüfungsausschuss, der die Anerkennung ausspricht.
5. Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor.
6. Das Prüfungsamt trägt anerkannte Auslandsleistungen in FlexNow ein.