Oft werden Auslandspraktika leider nicht vergütet bzw. man muss für die Vermittlung sogar noch Gebühren zahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es, für sein Auslandspraktikum Förderung zu bekommen?
Sollten Sie sich selbst ein Praktikum organisiert haben und dieses nicht an einer Institution absolviert werden, bei der eine Förderung direkt über den DAAD möglich ist (siehe unten), gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich für eine Praktikumsförderung beim International Office der Universität Regensburg zu bewerben. Je nach Zielland gibt es unterschiedliche Förderprogramme (ERASMUS+ und PROMOS). Eine erste Übersicht und Bewertungen von Alumni finden Sie hier.
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Die Universität Regensburg kann Studierendenpraktika in Europa (ERASMUS+ Teilnahmeländer) mit einem monatlichen Zuschuss fördern.
Sollten Sie ein Praktikum in einem Nicht-EU Land oder (seit dem akad. Jahr 2014/15) in der Schweiz absolvieren, können Sie sich über das PROMOS-Programm (siehe Bereich "Übersee" auf dieser Seite) bewerben.
selbst organisierter Praktikumsplatz in einem ERASMUS+ Teilnahmeland* (einige Angebote und Tipps für die Suche finden Sie im Bereich Praktikumssuche auf unseren Seiten und in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger/-innen auf dem G.R.I.P.S.-Bereich. des International Office)
Vollzeitpraktikum, das mindestens 2 Monate (60 Tage) dauert (auch mehrfach)
für Studierende: Immatrikulation an der UR auch während des gesamten Praktikums
für Graduierte: Förderung für bis zu 12 Monate nach Ausstellung des Abschlusszeugnisses möglich (bei Bewerbung müssen Teilnehmer noch immatrikuliert sein)
*Hinweise zum Brexit: Da das Abkommen wie erwartet ratifiziert wurde, gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass bis zum Ende der aktuellen Programmgeneration, also einschließlich Aufruf 2020, keine Änderungen erfolgen. Das heißt, eine Förderung für Praktika in UK ist im akademischen Jahr 2020/21 noch möglich.
Vorteile:
Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können in der Regel nur gefördert werden, wenn kein bilaterales Abkommen zum ERASMUS+ Studium besteht, über das der Aufenthalt realisiert werden kann.
Sonderförderung:
Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind, die im Ausland alleinerziehend sind, können sich in unserer Beratung über die Möglichkeiten informieren, für die entstehenden Mehrkosten eine zusätzliche Förderung zu erhalten. Eine erste Übersicht zu Sonderförderungen finden Sie hier.
Nicht förderungsfähig sind Praktika bei:
Sie brauchen zusätzlich zu Ihrem Learning Agreement for Traineeships eine Convention de Stage / Convenio de Prácticas / Accordo di Stage / Internship Agreement?
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben können Sie sich laufend (jedoch nicht später als 4 Wochen vor Antritt des Praktikums) bei Frau Margit Früchtl, die auch Ansprechpartnerin bei Fragen zur ERASMUS+ Praktikumsförderung ist.
Bei komplett und rechtzeitig eingereichten Bewerbungsunterlagen kann Förderung unkompliziert in Aussicht gestellt werden.
Bereits begonnene Praktika können nicht gefördert werden.
Hier sind die Schritte für den Meetingzugang:
Die persönlichen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Kommunikation über Telefon/E-Mail.
Wenn Sie Dokumente abgeben wollen, dann schicken Sie die Unterlagen bitte per Mail oder auf dem Postweg.
Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von ERASMUS+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. (Genauere Infos: http://www.daad.de -> Service -> Versicherung für Praktikanten)
Online-Sprachtest (OLS) Anmeldung erfolgt durch das IO
Hinweise zum LA for Traineeships:
Das Learning Agreement for Traineeships wird im IO der UR vor Unterschrift geprüft
- auf Vollständigkeit
- auf Richtigkeit der Angaben zu den Versicherungen
Dazu senden Sie den Entwurf an: international.erasmus-praktikum@ur.de oder margit.fruechtl@ur.de
Das LA wird von der ERASMUS Koordinatorin Frau Maria Grotz für die UR unterschrieben, wenn Informationen und Nachweise zur Anerkennungsfähigkeit vorliegen. Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist der Nachweis der Anerkennungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des zuständigen Modulverantwortlichen/Fachvertreters oder der Praktikumsamtsleitung (bei Lehramtsstudiengängen) vorzulegen. Einen Vordruck finden Sie hier.
Sollten während Ihres ERASMUS+ Praktikums Änderungen an Ihrem Learning Agreement notwendig werden, so kontaktieren Sie uns bitte direkt (Kontakt: Frau Jennifer Randall oder Frau Margit Früchtl).
(sind spätestens 1 Monat nach Beendigung des Praktikums beim International Office der UR einzureichen):
Studierende bayerischer Universitäten und Hocschulen können sich bei der BTHA um ein flexibles Mobilitätsstipendium bewerben, um ein Praktikum in Tschechien zu absolvieren und praxisorientierte Erfahrungen im Nachbarland zu sammeln.
Das Praktikum sollte mindestens vier Wochen dauern.
Maximale Fördersumme: 450.- €
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der BTHA.
Im Rahmen von PROMOS können u.a. selbstorganisierte Studierendenpraktika (Dauer: 6 Wochen bis 6 Monate) in außereuropäischen Zielländern, in Nicht-EU Ländern und in der Schweiz gefördert werden. Auch Praktika in den Semesterferien (August/September) können gefördert werden. Diese Teilstipendien sind vorgesehen für deutsche Studierende bzw. ausländische Studierende, die an der UR eingeschrieben sind und einen Studiengang mit Abschluss absolvieren. (Hinweis für ausländ. Studierende: Ein Aufenthalt im Heimatland kann nicht gefördert werden.) Doktoranden können in dieser Schiene nicht gefördert werden.
In der Zeit zwischen Bachelorabschluss u. Beginn des Masterstudiums können Praktika gefördert werden. Voraussetzung: Vorabzulassung für Master an der UR muss vorliegen!
Praktika in EU-Ländern, der Republik Nordmazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.
Wenn Sie ein Auslandspraktikum an einer der folgenden Einrichtungen machen, bewerben Sie sich nicht über PROMOS, sondern direkt beim DAAD um ein Kurzstipendium für Auslandspraktika (siehe Eintrag "DAAD")
Stipendienleistungen:
PROMOS Geförderte erhalten eine monatliche Teilstipendienrate oder einen Fahrtkostenzuschuss. Die Höhe der Teilstipendienraten beträgt für den Großteil der Länder € 350.- pro Monat (Ausnahmen z.B. Japan, Chile, Korea). Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland. Genaueres zu den Fördersätzen erfahren Sie unter: PROMOS Fördersätze
Für Stipendiaten mit Behinderung können zusätzliche Mittel beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
Bewerbungstermine für Aufenthalte im:
1. Halbjahr 2021: 18. November 2020
2. Halbjahr 2021: 14. Mai 2021
Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Auswahl durch ein fakultätsübergreifendes Auswahlgremium nach folgenden Kriterien:
Die Unterlagen müssen im International Office eingereicht werden.
Für bereits ausgewählte PROMOS-Stipendiaten:
Vorlagen für Erfahrungsbericht einzureichen mind. zwei Monate nach Rückkehr:
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet für selbst organisierte Praktika Förderung an, wenn die Praktikumsinstitution bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Neben dem DAAD gibt es auch noch eine Reihe anderer Organisationen, die Praktikumsvorhaben weltweit unterstützen.
Die Bewerbung um Kurzstipendien für Praktika (maximal 3 Monate) an den folgenden Einrichtungen erfolgt direkt beim DAAD:
Näheres zur Ausschreibung finden Sie hier.
Auch für Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen von Auslandspraktika über IAESTE, AIESEC, bmvd, ZAD und DCGM können sich Studierende direkt beim DAAD bewerben. Die Anträge für diese vermittelten Fachpraktika im Ausland müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums ausschließlich über das DAAD-Portal eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen und -voraussetzungen für alle Praktikaförderungsprogramme finden Sie auf den Seiten des DAAD
Der DAAD bietet mit seinem Programm RISE weltweit Studierenden der Naturwissenschaften im Bachelor (ab 2. Fachsemester) sowie Studierenden der Medizin, Psychologie und Informatik die Möglichkeit, ein internationales Forschungspraktikum zu absolvieren. Die vermittelten Praktikumsplätze sind an ein Vollstipendium gekoppelt. Bewerbungszeitraum ist i.d.R. von Anfang November - Mitte Dezember, mit Ausnahme von Kanada (Zeitraum 6.8.20 - Mitte Sept 20; Bewerbungslink (Mitacs Globalink) ).
Genaue Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen, Zeiträumen und Angeboten finden Sie auf der Homepage des Programms RISE weltweit.
Das Mercator Kolleg vergibt jährlich 20 Fellowships an junge Führungskräfte und exzellente Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben bei Internationalen Organisationen und NGOs.
Ziel des Programms ist die Stärkung der Präsenz deutschsprachigen Personals in Internationalen Organisationen. Die detaillierte Ausschreibung finden Sie hier.
Bewerbungstermin ist i.d.R. im Dezember des Jahres vor dem Aufenthalt.
Die Robert Bosch Stiftung bietet ebenfalls Förderungsmöglichkeiten für Praktika im Ausland.( www.bosch-stiftung.de).
Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT)
fördert mittels Mobilitätsbeihilfen Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines Auslandssemesters, eines Praktikums oder eines Forschungsaufenthalts zur Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Diplom-, Magister-, Master- oder Zulassungsarbeit) in Lateinamerika.
Die aktuellen Ausschreibungen und Bewerbungsinformationen gibt es auch auf der Homepage des BAYLAT
Das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen (BayIND) vergibt seit 2012 Stipendien für Studienaufenthalte, Praktika und das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten in Indien.
Bewerbungstermine sind i.d.R. der 15. April und der 15. September (per Post).
Mindestlaufzeit des PRaktikums: 2 Monate,
Förderhöhe (je nach Dauer) zwischen 500 und 1.000 Euro.
Mehr Informationen
BayCHINA (Bayerisches Hochschulzentrum für China) bietet Mobilitätsbeihilfen für mehrmonatige Aufenthalte in China an. Gefördert wird, neben Forschungsaufenthalten von Doktoranden und der Erstellung von Abschlussarbeiten, auch die Durchführung eines Praktikums in China.