Viele internationale Studierende möchten im Rahmen ihres Studiums im Heimatland ein studienbezogenes Praktikum an der UR absolvieren.
Dies ist z.B. im Rahmen des ERASMUS+ Programms (ERASMUS SMP) in der Regel in folgenden Fachbereichen möglich:
Aus Kapazitätsgründen werden vorzugsweise Studierende von Partnerhochschulen akzeptiert.
Die folgenden Regeln gelten für Studierende, die sich ihr Praktikum selbst organisieren und nicht über ein reguläres Austauschprogramm zu Studienzwecken nach Regensburg kommen (ERASMUS SMS).
Was gilt es zu beachten:
Alle Praktika sollten während des regulären Semesterzeitraums stattfinden, da auch Praktikanten eingeschrieben werden und Semesterbeiträge zahlen müssen.
Mögliche Zeiträume für ein Praktikum sind daher:
In diesen Zeiträumen können Studierende für ein Praktikum nach Regensburg kommen. Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern, kann aber auch ein ganzes Semester umfassen. Dauert ein Praktikum länger als 3 Monate, gelten allerdings besondere arbeitsrechtliche Bedingungen. Bitte unbedingt rechtzeitig klären!
Wenn der Praktikumszeitraum nicht deckungsgleich mit den Semesterdaten ist, kann es passieren, dass Studierende für zwei Semester Semesterbeiträge zahlen müssen, was sich in der Regel für die Studierenden nicht lohnt.
Im Rahmen eines ERASMUS+Praktikums muss ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Praktikumsziele, die wichtigsten Rahmenbedingungen festgelegt sind.
Praktikumsvertrag / "learning agreement for traineeship" (download)
Praktikanten, die nicht mit dem ERASMUS-Praktikum (SMP) nach Regensburg kommen (dies betrifft v.a. Studierende aus Übersee), können auf Anfrage einen anderen Vordruck für einen Praktikantenvertrag anfordern:
Kontakt: international.exchange-student@ur.de
Praktikanten unterliegen denselben Regeln und Richtlinien wie Studierende, die als Austauschstudierende nach Regensburg kommen.
Bitte legen Sie eine schriftliche Zusage vom zuständigen Betreuer des Praktikums vor. Der Praktikumsvertrag muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Versicherungen während des Praktikums
Krankenversicherung: Praktikanten müssen für die Dauer des Praktikums ausreichend krankenversichert sein und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wenn Sie eine europäische Versicherungskarte (EHIC) haben, wird diese anerkannt, allerdings nur, wenn Sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten. Bekommen Sie ein sogenanntes Arbeitsentgeld von der deutschen Praktikumsstelle, d.h. ein Praktikantengehalt, dann sind Sie versicherungspflichtig und müssen eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Über die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen und für Unfälle von der Arbeit nach Hause. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich daher eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Praktikums abzuschließen.
Laborversicherung: Für Praktikanten, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuer, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Die Praktikanten sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.
Unterkunft
Eine Unterkunft in einem Wohnheimzimmer kommt nur in Frage, wenn freie Zimmer zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine Wohnheimzimmer besteht nicht. Erkundigen Sie sich beim International Office (international.accommodation@ur.de) nach den Einzelheiten und fragen Sie Ihren Regensburger Betreuer bzw. Lehrstuhl um Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Studentenstatus während des Praktikums
Praktikanten werden an der UR als Trainees ohne Studienabschluss eingeschrieben. Sie müssen während des Praktikums an der UR weiterhin an der Heimatuniversität eingeschrieben sein.
Unsere Semesterzeiten:
Wintersemester: 1. Oktober - 30. März
Sommersemester: 1. April - 30. September
Die Regensburg UR-Karte schließt folgende Vorteile ein:
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Praktikanten /
ERASMUS+ Traineeship
Praktika, die aus EU-Mitteln finanziert werden, sind genehmigungsfrei (= ERASMUS+ Traineeship).
Praktikanten aus EU-Ländern müssen keine besonderen ausländerrechtlichen Genehmigungen einholen.
Andere Praktika (nicht ERASMUS)
Anders verhält es sich für Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die NICHT über ein europäisches Praktikantenprogramm nach Regensburg kommen. Wenn das Praktikum nicht länger als 90 Tage dauert, ist es nicht genehmigungspflichtig. Sind Sie allerdings länger als 90 Tage in Regensburg, muss das Praktikum über die Koordinierungsstelle für praktische Studiensemester an den bayerischen Hochschulen genhemigt werden (KoBy).
Anträge müssen 5 bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an KoBy geschickt werden.
Praktika mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen und Pflichtpraktika
Grundsätzlich unterliegen alle Praktika, die mehr als 3 Monate / 90 Tage dauern und die KEINE Pflichtpraktika sind, der Mindestlohnpflicht. Da die Universität in der Regel keine Finanzmittel für eine Finanzierung nach Mindestlohn zur Verfügung hat, sind längere Praktika, die keine Pflichtpraktika sind, an der UR nicht durchführbar. Wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis dafür ein.
Praktikanten an der Universitätsklinik müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht werden:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Ms Anne-Kathrin Merz, Fakultät für Medizin