ZIEL
Ziel der Lehrmobilität
- die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken;
- international nicht-mobilen Studierenden die Möglichkeit zu bieten, vom Fachwissen von Hochschullehrer*innen aus anderen europäischen Staaten zu profitieren;
- die Hochschulen zu ermutigen, ihr internationales Lehrangebot auszudehnen und zu vertiefen; dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden;
- den Lehrenden Möglichkeiten für eine persönliche und berufliche Weiterbildung zu bieten (besonders auch jüngeren Dozent*innen aus dem Mittelbau);
- die Verbindung zwischen den Partnerhochschulen zu stärken.
FÖRDErkriterien
- Lehraufenthalte müssen zwischen 2 und 60 (Arbeits-)Tagen dauern; Reisetage, Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt.
- Mindestlehrumfang: OPTION 1: Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. (Bsp. 2 (Arbeits-)Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 5 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 10 (Arbeits-)Tage Aufenthalt = 16 Stunden Lehre)
OPTION 2: Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 4 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen PLUS Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre, z.B. durch Austausch von Beispielen guter Praxis, Networking, Stärkung der Zusammenarbeit in der Lehre, Entwicklung und Erprobung gemeinsamer Kurse oder Module. - Die erteilten Lehrveranstaltungen sollen einen substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten und Inhalte behandeln, die an der Gasthochschule abgeprüft werden, z.B. im Rahmen der Abschlussprüfung für die gesamte Unterrichtseinheit. Inhalte, Dauer und Rahmenbedingungen müssen mit dem jeweiligen Partner (i.d.R. dem Dozenten/der Dozentin der jeweiligen Veranstaltung an der Partnerhochschule) getroffen werden.
- Wie auch bei der Studentenmobilität gilt hier das Prinzip der Reziprozität, d.h. Sie sollten auch einer Kollegin/einem Kollegen der Partnerhochschule die Möglichkeit bieten, an der Universität Regensburg einen Lehrauftrag einzubringen; dies ist jedoch nicht zwingend Voraussetzung für die Antragstellung.
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Finanzielle Unterstützung
Das Programm bietet einen Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten nach den Vorgaben der EU-Kommission.
- Die Höhe der Zuwendungssumme, die der Universität Regensburg in dieser Programmlinie bewilligt wird, richtet sich vor allem nach der realisierten Mobilität des Vorjahres.