Das ERASMUS+ Programm unterstützt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von wissenschaftsunterstützenden Universitätsmitarbeitern/-innen an europäischen Hochschulen, um die Internationalisierung der deutschen Hochschulen weiter auszubauen.
Mit ERASMUS+ Personalmobilität kann Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen gefördert werden. Beispiele hierfür sind:
Bewerber/-innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution/Arbeitseinheit eigenständig.
Personalmobilität muss in ein Programmland stattfinden, welches nicht das Hauptwohnsitzland des Teilnehmers ist.
Die Auslandsaufenthalte dauern i.d.R. eine Woche (=5 Arbeitstage).
Der Aufenthalt an den Partneruniversitäten soll:
Die europäischen Partneruniversitäten der Universität Regensburg können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte bei schweizer Partnern nicht über ERASMUS+ finanziert werden können, da die Schweiz nicht an ERASMUS+ teilnimmt.
BREXIT: Sollte es zu einem No-Deal-Brexit kommen, sind Aufenthalte in UK nicht über ERASMUS+ förderfähig.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
jeweils nach den Vorgaben der Europäischen Kommission.
Aktuell ausgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie auf den Homepages der Partnerhochschulen oder auf dieser Plattform veröffentlicht: http://staffmobility.eu/
Bitte beachten Sie, dass für Sie nur Angebote von Partnerhochschulen der UR in Frage kommen.
Für 2019/20 können an der UR 20 Weiterbildungsaufenthalte im Rahmen von ERASMUS+ Personalmobilität (STT) gefördert werden.
Für eine Bewerbung sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen (per Hauspost oder E-Mail an katrin1.sicklinger@ur.de):
14. Oktober 2019 für Aufenthalte zwischen Herbst 2019 und September 2020
Sollten nach Bewerbungsschluss nicht alle Mittel ausgeschöpft sein, können im Laufe des Jahres weitere Bewerbungen entgegengenommen werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Katrin Sicklinger nach.
Auswahl: Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch ein Gremium, das mit Vertretern der Personalabteilung, des Personalrats und des International Office besetzt ist.
Auswahlkriterien sind
Nach der Auswahl ist ein Arbeitsprogramm (Formular Mobility Agreement) zu erstellen.
Bitte beachten Sie: Ab sofort ist es bei vorübergehenden dienstlichen Tätigkeiten im EU-Ausland nötig, eine Entsendebescheinigung ("A1-Bescheinigung") mitzuführen. Ausführliche Informationen zur und den Antrag auf eine Entsendebescheinigung finden Sie hier.
Nach Beendigung des Aufenthalts ist neben der Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt ein Bericht für die Universität Regensburg sowie ein elektronischer Bericht für die EU-Kommission einzureichen.
Weitere Informationen zur STT- Programmlinie bietet auch der DAAD unter https://eu.daad.de/de/