Seit dem 1. Dezember 2020 finden an den Hochschulen generell keine Präsenzveranstaltungen mehr statt.
Verkürzung der Ankündigungsfrist für geänderte Prüfungsformate und -umfänge
Die Bekanntgabe von auf Grundlage der RahmenPO geänderten Prüfungsformaten und -umfängen muss weiterhin frühzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor der Prüfung erfolgen.
Wiedereinführung des freien Prüfungsversuchs
Ausgenommen sind damit nur mündliche und praktische Prüfungen sowie Abschlussarbeiten und alle Fälle der Täuschung/des Unterschleifs (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 4).
Im Übrigen gelten die Bestimmungen vom Sommersemester 2020 auch jetzt:
Der freie Prüfungsversuch gilt zudem sowohl für Prüfungen im Erstversuch als auch für Wiederholungsprüfungen.
Im Sommersemester war erlaubt, von der Prüfung fernzubleiben, ohne dass Konsequenzen gedroht haben (siehe § 8 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020). Dies ist in der aktuellen Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 nicht mehr der Fall. Daher: Wenn man zu einer angemeldeten Prüfung grundlos nicht erscheint, dann handelt es sich um ein Versäumnis, welches gewertet wird. Die Regelungen zum Prüfungsrücktritt bleiben unberührt.
Vollversion der geänderten Rahmenprüfungsordnung für das Wintersemester 2020/21 (PDF)
Die Universitätsleitung hat im Zusammenhang mit der beginnenden Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/21 beschlossen, die Aussetzung schriftlicher Präsenzprüfungen nicht über den 13. Februar 2021 hinaus zu verlängern, vorausgesetzt es gelten bis dahin keine anders lautenden übergeordneten Rechtsvorschriften.
Um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz für alle am Prüfungsgeschehen in Präsenzform beteiligten Personen zu gewährleisten, ist es angesichts der anhaltenden Infektionssituation nach wie vor unabdingbar, dass die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu jedem Zeitpunkt und überall auf dem Campus sowie auch bereits bei der Anreise zu Prüfungen strikt eingehalten werden. Auf dem gesamten Campus-Gelände einschließlich der Parkplätze gilt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (das heißt mindestens einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske). In den Geschäften und im Ausleihbereich der Universitätsbibliothek ist eine FFP2-Maske zu tragen. Für Prüfungen gilt die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen (FFP2-Masken sind ebenso möglich); für Staatsexamensprüfungen gelten ggf. abweichende Vorschriften.
Unabhängig von der Möglichkeit zur Durchführung von Präsenzprüfungen sind alle Lehrenden weiterhin aufgefordert, von den bekannten Optionen zu anderen Prüfungsformaten und zu digitalen Prüfungen Gebrauch zu machen.
Hinweise und Informationen für Studierende zum Ablauf von schriftlichen Prüfungen im Wintersemester 2020/21 |
PDF-Datei |
Hinweise für Studierende mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zur Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2020/21 | PDF-Datei |
Anleitung für schriftliche IT-basierte Fernprüfungen für Prüfungsteilnehmer:innen im Wintersemester 2020/21 | PDF-Datei |
Noch bis 13. Februar 2021 bleiben schriftliche Präsenzprüfungen an der Universität Regensburg ausgesetzt. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ab dem 14. Februar 2021 Online-Distanzprüfungen angeboten werden können. Für die ausfallenden Prüfungen bestehen folgende Optionen:
Diesbezügliche Entscheidungen verbunden mit Informationen zu Prüfungsformat und –termin werden von den jeweiligen Lehrenden und Prüfungsausschussvorsitzenden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Für Prüferinnen, Prüfer und Aufsichten bei schriftlichen Prüfungen im Wintersemester 2020/21 hat das Zentrale Prüfungssekretariat eine Liste von Hinweisen und Informationen zusammengestellt:
Für Studierende wurde ebenfalls ein Hinweisblatt erstellt, dass Sie ggf. gerne weitergeben können:
Gemäß des Rahmenhygienekonzepts für Universitäten ist die Universität Regensburg angehalten, eine umfassende Kontaktdatenerfassung aller Teilnehmenden von Präsenzveranstaltungen und aller sonstigen Aufenthalte (Bibliothek, Labor- und Praktikumsräume etc.) an der UR zu dokumentieren.
Um die Kontaktdaten bei einem positiven Covid-19-Fall an der UR für die zuständigen Gesundheitsämter verlässlich und schnell verfügbar zu machen, wird ein Verfahren mit Hilfe digitaler Erfassung eingesetzt. Das System stammt von darfichrein.de, einem Tochterunternehmen der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) und des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (Bayerische Gastgeber AG). Die Datenspeicherung erfolgt auf sicheren Datenservern der AKDB. Den alleinigen Zugriff hat nur im Falle einer Covid-19-Erkrankung an der UR eine festgelegte Personengruppe im Referat V/3-Sicherheitswesen der Universitätsverwaltung. Von dort aus wird auch das zuständige staatliche Gesundheitsamt kontaktiert und dorthin die fallbezogenen Kontaktdaten übermittelt.
Antworten auf Fragen rund um die Einführung des Systems zur Kontaktdatenerfassung und seiner Funktionsweise sind auf folgender Seite abrufbar: https://www.ur.de/interne-kommunikation/corona-infos/kontaktdatenerfassung/
Für das Sommersemester 2021 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Prognose für die Ausgestaltung des Lehrbetriebs möglich. Daher muss auch für das nächste Semester mit einem hybriden Lehrbetrieb bestehend aus (gegebenenfalls auch in Präsenzformate wandelbaren) Digitalformaten und unter speziellen Hygieneschutzmaßnahmen durchgeführten Praxisveranstaltungen geplant werden.
Weitere Informationen für Lehrende finden Sie im Schreiben des Präsidenten vom 12. Januar 2021 (PDF-Dokument).
Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 wurden durch das Bundesgesundheitsministerium die § 3 und § 4 der Impfverordnung neu gefasst. Dort, wo vorher unter § 4 Nr. 7 von "Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind", gesprochen wurde und damit auch Hochschullehrende erfasst waren, wird nun präzisier von "Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind" gesprochen. Durch die Präzisierung durch den Bund entfällt die Einstufung des Hochschulpersonals in Gruppe 3 mit erhöhter Priorität.
Mit diesem Beschluss des Bundes wird dem Hochschulpersonal damit kein Impfangebot in einer höheren Prioritätsgruppe mehr gemacht.
stellt die Universität den Anforderungen entsprechende medizinische Gesichtsmasken gemäß DIN/EN 14683:2019 zur Verfügung.
Anzeige von Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- und Arbeitsräume an der Universität erfordern
Jede Praxisveranstaltung, die besondere Labor- und Arbeitsräume an der Universität erfordert, muss unter Beifügung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts per E-Mail an praxisveranstaltung-corona@ur.de angezeigt werden. In dieser Anzeige sollen die Anzahl der Teilnehmer:innen, der Betreuer:innen und die Dauer der Veranstaltung am Tag sowie der Zeitraum ihrer Durchführung angegeben werden.
Das beigefügte Konzept geht an die von der Universitätsleitung eingesetzte Task Force. Sollten die Absender:innen innerhalb eines Werktags nach Einreichung keine Nachricht von der Task Force erhalten haben, kann die angezeigte Praxisveranstaltung entsprechend durchgeführt werden. Alle Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte werden von der Universität Regensburg entsprechend den Vorgaben des Wissenschaftsministeriums nachrichtlich dem Gesundheitsamt Regensburg übersandt.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Begleitveranstaltungen zu Praxisveranstaltungen wie Begleitvorlesungen, -seminare oder -übungen in Präsenzform durchzuführen. Es können nur solche Praxisveranstaltungen in Präsenzform stattfinden, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an der Universität zwingend erfordern.
Informationen, Materialien, Best-Practice-Vorschläge
Um Sie bei der Erstellung und Umsetzung der notwendigen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte zu unterstützen, finden Sie auf der Webseite des Referats Sicherheitswesen Arbeitsmaterialien und Best-Practice-Vorschläge, die Ihnen die vorbereitenden Maßnahmen erleichtern sollen.
GRIPS-Kurs "Lehren mit digitalen Medien"
Der Kurs "Lehren mit digitalen Medien: Eine Einführung" vermittelt in 6 Modulen mediendidaktisches Basiswissen in theoretischer und handlungsbezogener Hinsicht. Er richtet sich spezifisch an Dozierende und ist offen zur Selbsteinschreibung in GRIPS. Sie finden Ihn unter folgendem Link: https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=42119
Betreut wird der Kurs von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Professur für Erziehungswissenschaft (Digitale Bildung in Schule und
Weiterbildung, Prof. Dr. Silke Schworm).
Support-Team für die Digitalisierung von Lehrveranstaltungen
Koordiniert von den Vizepräsident:innen Prof. Dr. Nikolaus Korber und Prof. Dr. Susanne Leist unterstützt ein Support-Team alle Lehrenden der Universität Regensburg bei der Digitalisierung von Lehrveranstaltungen. Ziel ist es, den Lehrenden - unabhängig davon, ob sie noch keine oder bereits umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung digitaler Lernumgebungen haben - möglichst passgenaue Unterstützung anzubieten. Diese umfasst Beratung und Hilfestellungen zu allen damit verbundenen Arbeitsabläufen, angefangen von der Konzeption von Online-Lehre über die Auswahl geeigneter Materialien und Medien bis hin zur technischen Umsetzung.
Eine Übersicht über alle angebotenen Maßnahmen und Hilfestellungen finden Sie unter https://go.ur.de/digihelp
Für nähere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Support-Team für digitale Lehre (supportteam@ur.de). Ihre Ansprechpartner sind Florian Greiner (Rechenzentrum) und Dr. Regine Bachmaier (ZHW).
Für die Lehrenden hat die Universität Regensburg eine Handlungshilfe formuliert, die beschreibt, wie bei der Meldung eines positiven COVID-19-Falls unter den Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung weiter vorzugehen ist. Ziel ist es, bereits ab der Meldung des positiven Testergebnisses an den oder die Lehrenden aktiv tätig zu werden.
Der folgende Handlungsablauf soll dazu dienen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen:
⇒ Handlungshilfe inkl. Mustertext für Info-Mail als PDF-Dokument
Diese Handlungshilfe sowie weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auch auf der Webseite des Referats Sicherheitswesen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 6. November 2020 eine Allgemeinverfügung Isolation veröffentlicht. Darin sind Vorschriften zu Quarantäne und Isolation von Kontakt- und Verdachtspersonen sowie zur Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zu finden.
Die Quarantäne bzw. Isolation haben in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. Während der Zeit der Quarantäne bzw. Isolation darf die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Verdachtspersonen dürfen die Wohnung für die vom Gesundheitsamt angeordnete Testung verlassen. In der gesamten Zeit der häuslichen Quarantäne bzw. Isolation muss eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Hausstand des Betroffenen lebenden Personen sichergestellt sein. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine „räumliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfolgen, dass sich die betroffene Person in einem anderen Raum als die anderen Hausstandsmitglieder aufhält. Während der Quarantäne bzw. Isolation darf die betroffene Person keinen Besuch durch Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören, empfangen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise, Hygieneregeln und Maßnahmen in der Allgemeinverfügung Isolation vom 2. Dezember 2020.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die Öffnungszeiten der Gebäude am Campus ab dem 16. Dezember 2020 auf wochentags (Mo - Fr) von 6 bis 19 Uhr verkürzt. An den Wochenenden bleiben die Gebäude geschlossen.
Notwendige Öffnungen für Gebäudeteile, in denen am Wochenende z. B. Prüfungen stattfinden, werden individuell geregelt.
In dringenden Fällen ist die Bereitschaft der Technischen Zentrale rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0941 943-3333 zu erreichen.
Allgemeine Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie an der Universität Regensburg finden Sie auf der tagesaktuellen Corona-Infoseite. Bei Fragen rund um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie an der Universität Regensburg können Sie sich an die Mail-Adresse corona.faq@ur.de wenden.
Für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ziehen Sie bitte das Rahmenhygienekonzept Universitäten (Stand: 1. Dezember 2020) zu Rate und halten Sie die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln ein. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens ändern können; tagesaktuelle Informationen finden sie auf der Corona-Infoseite der UR.
Zur Ermöglichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenwärtigen, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universitätsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen.
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020 vom 6. Mai 2020
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 vom 23. November 2020
Geänderte Rahmenprüfungsordnung für das Wintersemester 2020/21 vom 4. Februar 2021
Im Juli 2020 wurde an der UR eine Evaluation zur digitalen Lehre im Sommersemester durchgeführt, um konkrete Handlungsempfehlungen für die Optimierung der virtuellen Lehre zu erarbeiten. Das Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsdidaktik (ZHW) hat die Umfrage ausgewertet und die Ergebnisse in einer Präsentation zusammengefasst:
Lehre an der UR im Corona-Semester (PDF)
Hinweisblatt für Prüfer:innen und Aufsichten (PDF)
Hinweisblatt für Prüfungsteilnehmer:innen (PDF)
Materialien zum Arbeitsschutz, Handlungshilfen und Informationen zu Hygienekonzepten stellt das Referat Sicherheitswesen auf seiner Webseite zur Verfügung.