Änderungen in der Arbeitszeitregelung ab 01.11.
Der Freistaat Bayern hat sich mit ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf landesbezirklicher Ebene darauf verständigt, im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme ab 01.11.2023 auf die Einarbeitung der 40,0 Stunden übersteigenden Arbeitszeit zu verzichten.
Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte an der UR ab 1. November eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden erbringen müssen - nicht mehr von 40 Stunden und 6 Minuten wie bisher.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Kanzlers:
- Informationen zur Arbeitszeitregelung ab 01.11.2023 (PDF-Dokument).
- Information about the regular working hours within the scope of the TV-L (PDF-Document)