Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht
Das Entgelttransparenzgesetz – doch keine Totgeburt?
Das Entgelttransparenzgesetz wurde lange als „Papiertiger“ angesehen, dem in der Praxis kaum Bedeutung zukommt. Die Rechtsprechung des BAG hat sich daran gemacht, dies zu ändern.
- Kurswende in der Rechtsprechung durch die Entscheidung vom 21.1.2021: Mitgeteiltes „Median-Entgelt“ begründet Vermutung für eine Entgeltdiskriminierung
- Gleiches und gleichwertiges Entgelt
- Auskunftsanspruch des Mitarbeiters
- Darlegungs- und Beweislast im Prozess
- Widerlegung der Vermutung
Referent: RA Prof. Dr. Georg Annuß LL. M. Kanzlei Staudacher Annuß, München
Die Teilnahme ist kostenlos.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Flyer oder unserer Webseite.
Für Fachanwälte kann eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO gegen eine Gebühr von 40 Euro ausgestellt werden. Die Mitarbeiter der Universität Regensburg können sich kostenlos die Teilnahme am Vortrag bestätigen lassen.
Veranstaltungsort
Universität Regensburg, Zentrales Hörsaalgebäude, Hörsaal H 4 - ggf. digital per Zoom
Informationen/Kontakt
Universität Regensburg
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht/Prof. Dr. Frank Maschmann
Gisela Schober
Telefon: 0941 943-2647
E-Mail: lehrstuhl.maschmann@ur.de