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Studium

Achtung: Eine Aufnahme des Studiums der Soziologie ist nicht mehr möglich. Der Studiengang wurde eingestellt.

    

--> allgemeine Hinweise zu den Studieninhalten


 I. Soziologie im Magisterstudiengang

Für das Magisterstudium gibt es an der Universität Regensburg zwei Möglichkeiten: Entweder kann man 
2 Hauptfächer studieren
oder 1 Hauptfach und 2 Nebenfächer.

Daraus ergibt sich, dass man Soziologie als Hauptfach studieren kann (Möglichkeit 1 oder 2) oder als Nebenfach (nur bei Möglichkeit 2).

Das Studium der Soziologie im Magisterstudiengang ist modularisiert. Die Modularisierung gilt für alle, die nach dem 15. September 2003 ihr Studium aufgenommen haben.
 

Hier finden Sie die Links zu den Modulbeschreibungen und der Prüfungsordnung. 
  

Modulzeugnisse / Vordrucke:


BM 01 AM 10
BM 02 AM 11
BM 03 AM 12
BM 04 AM 13
BM 05 AM 14
BM 06 AM 15
BM 07

          

II. Soziologie als Nebenfach in anderen Diplomstudiengängen


psychologie

Aufgrund der Diplomprüfungsordnung für Psychologie vom 20. September 1999 kann die Soziologie im Hauptstudium als Nachbarfach gewählt werden.

Die Prüfungsordnung fordert für ein Nachbarfach keinen Leistungsnachweis. Für ein sinnvolles Studium der Soziologie sollte aber zumindest
an der zweisemestrigen Vorlesung zur Soziologischen Theorie sowie
an einer Veranstaltung im Hauptstudium teilgenommen werden.

Die Teilnahme an der Vorlesung ist notwendig, um ein Grundwissen in der Soziologie zu erwerben. Aus dem Gebiet der Veranstaltung im Hauptstudium sollte das Prüfungsthema stammen.

Im Rahmen der Diplomprüfung ist eine 30minütige mündliche Prüfung abzulegen. Für die Beurteilung der Prüfungsleistungen sieht die Prüfungsordnung nur ganze Noten vor. Für die mündliche Prüfung ist ein Thesenpapier vorzubereiten, das auf einer breiten Literaturbasis aufbaut.


pädagogik

Soziologie als Nebenfach im Diplom-Pädagogik-Studiengang


(Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Pädagogik an der Universität Regensburg vom 22. August 2001)

Literaturhinweise für die mündliche Vordiplom-/Diplomprüfung
für PädagogInnen im Fach Soziologie (DPO)


Alle Studierenden der Diplom-Pädagogik müssen eine Prüfung in Soziologie als Nebenfach ablegen, wahlweise in der Vordiplom- oder Diplomprüfung.

Als Leistungsnachweis wird zur Prüfungsanmeldung ein Übungsschein verlangt, der vorzugsweise in einer „Übung zur Soziologischen Theorie" erworben werden sollte, aber auch in einer anderen Übung oder Übung für Fortgeschrittene erworben werden kann.

Unbedingt sollte an der zweisemestrigen Vorlesung zur Soziologischen Theorie teilgenommen werden, wenn möglich in Verbindung mit der Übung.

Die Prüfung im Nebenfach Soziologie erstreckt sich auf das Gebiet der Soziologischen Theorie (Allgemeine Soziologie) sowie eine Spezielle Soziologie.

Das Gebiet der Soziologischen Theorie wird in einer 4stündigen Klausur geprüft, die gewählte Spezielle Soziologie ist Gegenstand einer 30minütigen mündlichen Prüfung.


Im mündlichen Teil der Prüfung soll der Kandidat bzw. die Kandidatin Kenntnisse über den gewählten Schwerpunkt nachweisen und die dort angesprochenen Probleme zur Diskussion stellen können. Eine Grundlage der mündlichen Prüfung ist ein vom Kandidaten/von der Kandidatin zu erstellendes Thesenpapier, das mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin dem Prüfer vorliegen soll. Das Thesenpapier soll auf einer breiten Literaturbasis erstellt werden.

Wenn die Soziologie im Vordiplom als Nebenfach abgelegt wurde, ist es auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich, im Hauptstudium Soziologie als Wahlpflichtfach zu wählen. Für die Anmeldung zur Diplomprüfung muss dann ein Hauptseminarschein in Soziologie nachgewiesen werden.
 Im Wahlpflichtfach sieht die Prüfungsordnung eine mündliche Prüfung von 30 Minuten vor. Als Prüfungsgegenstand ist einer der Studienschwerpunkte zu wählen, die im Fach Soziologie angeboten werden. Auch für diese mündliche Prüfung ist ein Thesenpapier vorzulegen, das auf einer breiten Literaturbasis erarbeitet wurde. Das Thesenpapier ist mindestens eine Woche vor Prüfungstermin dem Prüfer vorzulegen.


geographie

Soziologie als Nebenfach im Diplom-Geographie-Studiengang

Aufgrund der Diplomprüfungsordnung für Geographie vom 20. September 1999 kann Soziologie als  Nebenfach gewählt werden.

Insgesamt sind im  Grundstudium zwei qualifizierte Leistungsnachweise erforderlich (Übung oder Seminar). Dringend empfohlen wird, diese Nachweise in den beiden folgenden Veranstaltungen zu erbringen:
Einführung in die Soziologie für Nebenfachstudierende: Dieser Schein wird in der „Übung zur Soziologischen Theorie" durch ein mündliches Referat und eine Hausarbeit bzw. Klausur erworben.
Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung: Dieser Schein wird erworben durch eine Klausur in der Veranstaltung „Einführung in die Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung im Nebenfach" von Dr. N. Viernstein. Diese Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Im Grundstudium ist unabhängig von den Leistungsnachweisen der Besuch der folgenden Veranstaltungen zu empfehlen:
Vorlesung und Übung zur Soziologischen Theorie I und II.

Im Rahmen des  Vordiploms findet in der Soziologie eine mündliche Prüfung statt, die 20 Minuten dauert. Gegenstand der Prüfung ist die Soziologische Theorie. Für die Prüfung ist ein Thesenpapier vorzubereiten, das auf einer breiten Literaturbasis aufbaut.

Im Hauptstudium muss in der Soziologie ein Leistungsnachweis erbracht werden (§ 26 Abs. 3), der durch mündliches Referat und Seminararbeit erworben wird. Es wird empfohlen, zumindest an zwei Lehrveranstaltungen teilzunehmen, wobei eine aus einem Vertiefungsgebiet der Allgemeinen Soziologie, die andere aus einem der Speziellen Soziologie stammen sollte (vgl. I). Die Studierenden haben selbst darauf zu achten, dass diese gewählten Teilfächer in einem sinnvollen Zusammenhang zum Geographiestudium stehen. Über diese beiden Veranstaltungen hinaus bleibt es den Studierenden freigestellt, weitere Lehrveranstaltungen in der Soziologie zu besuchen.

Im Rahmen der  Diplomprüfung findet eine mündliche Prüfung von 30minütiger Dauer statt. Gegenstand ist ein Vertiefungsgebiet der Allgemeinen Soziologie und ein Vertiefungsgebiet der Speziellen Soziologie. Auch für diese Prüfung ist ein Thesen-papier vorzubereiten, das auf einer breiten Literaturbasis aufbaut.

Sowohl in der Vordiplom- wie auch Diplomprüfung sind auch Zwischennoten (+/- 0.3) möglich.



III. Soziologie im Lehramtsstudiengang Sozialkunde "alt"


nicht vertieft

Für Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht-vertieft)

Die Studierenden sollen im Laufe des Studiums folgende Kenntnisse erwerben, die in den Prüfungen abgefragt werden [LPO I § 60 (2)]. Universitätsinterne Regelungen sind in der Studienordnung und im Studienplan niedergelegt, die sich die Studierenden möglichst am Beginn des Studiums besorgen sollten:
Kenntnis der Sozialstruktur der Bundesrepublik
Kenntnis der Fragestellung und Kategorien der Soziologie (Soziologische Theorie)
Zeitgeschichte

Am Ende des Studiums steht eine Staatsprüfung, bei der die Themen der schriftlichen Prüfung bayernweit vom Kultusministerium nach Vorschlag bayerischer Professoren gestellt und auch bayernweit beurteilt werden. Im Rahmen der Staatsprüfung ist die Soziologie Gegenstand (LPO § 60(3))
einer vierstündigen Klausur. Die gestellten Themen stammen aus dem Bereich der Sozialstruktur und der Soziologischen Theorie. (Es scheint ratsam, sich rechtzeitig die Prüfungsthemen der letzten Jahre zu besorgen);

 
Einer mündlichen Prüfung, die sich auf die Zeitgeschichte erstreckt. Für die mündliche Prüfung ist eine Literaturliste vorzulegen.


Im Rahmen der Staatsprüfung gibt es nur ganze Noten, die wie in der Schule von 1 bis 6 reichen können.


vertieft

Für Gymnasien (vertieft)

Die Studierenden sollen im Laufe des Studiums folgende Kenntnisse erwerben, die in den Prüfungen abgefragt werden [LPO I § 86(2)]. Universitätsinterne Regelungen sind in der Studienordnung und im Studienplan niedergelegt, die sich die Studierenden möglichst am Beginn des Studiums besorgen sollten.
Kenntnis der Sozialstruktur der Bundesrepublik
Kenntnis der Fragestellung und Kategorien der Soziologie (=Soziologische Theorie)
Zeitgeschichte

Das sind dieselben Gebiete wie im nicht-vertieften Studiengang, jedoch werden für das Lehramt an Gymnasien „vertiefte" Kenntnisse erwartet.

Im vertieften Studiengang gibt es zwei Varianten: (a) Sozialkunde als 2. Studienfach und (b) Sozialkunde als „Erweiterungsfach" (§ 86(5)). Die Prüfungsteile im Staatsexamen sind in beiden Fällen die gleichen und werden im Anschluss an (b) dargestellt.

zu a) Sozialkunde als 2. Studienfach

In diesem Fall gliedert sich das Studium der Soziologie in zwei Abschnitte: Im ersten Studienabschnitt sind folgende Scheine zu erwerben:
Einführung in die Soziologie: Dieser Schein wird durch eine Klausur im Anschluss an die Vorlesung zur Sozio-logischen Theorie I oder II erworben. Dieser Einführungsschein ist Voraussetzung für den Erwerb des Übungsscheins.
 
Übung in der Soziologie: Dieser Schein ist in der Übung zur Soziologischen Theorie zu erwerben. Voraussetzung für den Schein ist ein mündliches Referat plus Hausarbeit oder Klausur. Dieser Schein ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung, sondern erst für die Anmeldung für das Staatsexamen erforderlich. Dennoch ist es sehr zu empfehlen, ihn bereits im Umfeld der Zwischenprüfung zu erwerben, da er unmittelbar zu ihrer Vorbereitung dient (Zulassungsvoraussetzung für die Staatsprüfung).
 
Einführung in die Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung: Erworben wird dieser Schein durch eine Klausur in der gleichnamigen Lehrveranstaltung von Dr. N. Viernstein, die speziell für Nebenfach und Lehramt angeboten wird (jeweils im Sommersemester).
Vertieft-Studierende sollten im ersten Studienabschnitt unbedingt an der Vorlesung und Übung zur Soziologischen Theorie über zwei Semester, also an Teil I und Teil II, teil-nehmen.

Der erste Studienabschnitt endet mit der Zwischenprüfung, die in der Soziologie eine zweistündige Klausur vorsieht, deren Gegenstand die Soziologische Theorie ist. Der gewählte Prüfer stellt drei Fragen zur Auswahl, eine davon ist zu beantworten. Bei der Benotung der Klausur sind auch Zwischennoten (+/-0.3) gestattet.

Im zweiten Studienabschnitt steht nur noch ein  Leistungsnachweis an, und zwar in
einer Übung für Fortgeschrittene oder einem Hauptseminar: Diese Veranstaltung kann aus dem Gebiet der Soziologischen Theorie, Sozialstruktur oder der speziellen Soziologien gewählt werden. Auch dieser Scheinerwerb setzt ein mündliches Referat und eine Hausarbeit voraus. Im zweiten Studienabschnitt sollte aber darüber hinaus zumindest an einer, besser an zwei weiteren Veranstaltungen teilgenommen werden. Es wird empfohlen, möglichst solche Veranstaltungen zu wählen, die für die „Sozial-struktur" relevant sind oder unter eines der fünf Gebiete der Speziellen Soziologie fallen.

zu b) Sozialkunde als „Erweiterungsfach"

Wird die Sozialkunde im vertieften Studiengang als Erweiterungsfach gewählt, dann fallen die Zwischenprüfung und alle Leistungsnachweise weg. Empfohlen wird aber dennoch der Erwerb folgender Leistungsnachweise:
Einführung in die Soziologie: Dieser Schein wird durch eine Klausur im Anschluss an die Vorlesung zur Sozio-logischen Theorie I oder II erworben.
 
Übung in der Soziologie: Dieser Schein ist in der Übung zur Soziologischen Theorie zu erwerben. Voraussetzung für den Schein ist ein mündliches Referat plus Hausarbeit oder Klausur.
 
Übung für Fortgeschrittene/Hauptseminar: Wahlweise kann dieser Schein entweder in der Soziologie oder in der Politikwissenschaft gemacht werden. Auch dieser Schein setzt als Leistung ein mündliches Referat und Hausarbeit voraus.

Die Staatsprüfung sieht für die beiden Studienmöglichkeiten des Lehramts für Gymnasien dieselben Prüfungen vor:

Die Soziologie ist Gegenstand (LPO § 86(3):
einer fünfstündigen Klausur. Es kann gewählt werden zwischen Soziologischer Theorie oder Sozialstruktur. Die Themen werden bayernweit vom Kultus-ministerium auf Vorschlag bayerischer Professoren gestellt und auch bayernweit beurteilt;
 
einer 25minütigen mündlichen Prüfung in Zeitgeschichte und einer weiteren 25minütigen Prüfung in Soziologischer Theorie oder Sozialstruktur. Für die mündliche Prüfung ist eine Literaturliste vorzulegen.


Im Rahmen der Staatsprüfung gibt es nur ganze Noten, die wie in der Schule von 1 bis 6 reichen können.



IV. Soziologie im erziehungswissenschaftlichen Studium

Im erziehungswissenschaftlichen Studium wird von allen Bewerber/inne/n für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - also nicht nur von denjenigen, die Sozialkunde gewählt haben - auch ein Leistungsnachweis für den Bereich der gesellschaftlichen Studien gefordert. 

Zur Auswahl für den Bereich des gesellschaftlichen Studiums stehen neben Politik-wissenschaft und Volkskunde auch die Soziologie. Sofern Veranstaltungen (des Grundstudiums) im Fach Soziologie für diesen Leistungsnachweis angeboten werden, sind sie mit „EWS" gekennzeichnet. Die Art der für den Leistungsnachweis erforderlichen Leistung (Klausur/ Hausarbeit etc.) legt der/die Veranstaltungsleiter/in am Anfang des Semesters für alle verbindlich fest.


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Fachgebiet Politik und Gesellschaft (Sk) und Beruf und Wirtschaft (Al)


Briefadresse:

Universitätsstr. 31
93053 Regensburg

   

Telefon: 0941/943-3529
Telefax: 0941/943-4945