12./13. November 2015
Das vom Europäischen Gesetzgeber vorausgesetzte „gegenseitige Vertrauen“ der Mitgliedstaaten in ihre Justizräume bildet die Grundlage für den Ausbau der Urteils- und Titelfreizügigkeit in Europa. Damit dieses Vertrauen auf tragfähigen Pfeilern ruht, bedarf es der Identifizierung gemeinsamer Mindeststandards. Dieser Aufgabe näherte sich die erste Tagung der Veranstalter in Wiesbaden (2014) auf allgemeiner Ebene an. In einem zweiten Schritt wurden zentrale Einzelthemen erschlossen. Die Tagung war deswegen dem Generalthema „Europäische Mindeststandards für Spruchkörper“ gewidmet. Im Mittelpunkt standen drei Kernanforderungen, die einer vertieften Diskussion zugeführt wurden. Rechtsvergleichende Untersuchungen zum französischen, griechischen und italienischen Recht folgten und mündeten in eine abschließende Synthese.
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