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Klingt‘s nur falsch oder ist‘s auch falsch? Passivkonstruktionen mit „es wird /werden (sich) …“

Beitrag 22, Dezember 2025

In juristischen Beiträgen ist eine spezifische Passivkonstruktion „auf dem Vormarsch“. Das unschöne militärische Sprachbild mag die Erschütterung der Autorin dokumentieren, wenn sie liest:

a) „Es wird dann zum Ergebnis gekommen, dass der Antrag zulässig und begründet ist.“

b) „Es wird sich gewundert, … „

c) „Ich habe Feedback bekommen, dass sich mehr Beispiele für die richtige Zitierweise gewünscht werden.“

Das klingt nicht nur falsch, es ist falsch: Viele, aber nicht alle Verben sind „passivfähig“, können also ins Passiv gesetzt werden – oder in anderer Formulierung: lassen sich ins Passiv setzen. Für den juristischen Stil, der (zu) oft mit Passivkonstruktionen arbeitet,[*1] wird das offenbar zunehmend zur Herausforderung. Deshalb noch einmal zur Erinnerung: Grundsätzlich (!) nicht passiv-fähig sind verschiedene Verbtypen (mehr dazu unter  https://mein-deutschbuch.de/nicht-passivfaehige-verben.html (Aufruf: 31.7.2025))[*2].

Zu ihnen gehören:

(1) Fast alle Verben, deren Perfekt mit „sein“ gebildet wird, zB Verben, die Ortsveränderungen anzeigen: gehen, fahren, kommen; aber auch Verben wie aufstehen, einschlafen ….

Nicht möglich: Er wird gegangen; er wird gekommen. Aber: er wird gefahren/ das Auto wird gefahren, wäre möglich.

Nicht möglich: Ich werde aufgestanden; sie wird eingeschlafen.

(2) Verben, die mit „sich“ stehen. Sie heißen auch reflexive Verben, zB sich waschen, sich wundern, sich fragen, sich freuen…

Nicht möglich ist also: ich werde mich gewaschen; es wird sich gewundert, wir werden uns gefragt, Du wirst Dich gefreut.

Aber möglich ist bei manchen Verben, eher umgangssprachlich, die Befehlsform (Imperativ) im Passiv: Jetzt wird sich mal gewaschen!

Was heißt das für unsere Ausgangsbeispiele? Das kommt – wie so häufig – darauf an – unter anderem darauf, was der genaue Kontext war. Denkbar wäre etwa:

a) X kommt dann zum Ergebnis, dass der Antrag zulässig und begründet ist.
Oder, ohne das Füllwort „dann“: X kommt zum Ergebnis, dass der Antrag zulässig und begründet ist.

Oder: Im Ergebnis ist der Antrag zulässig und begründet.

Oder: Ergebnis: Der Antrag ist zulässig und begründet.

….

b) Man wundert sich …

c) Ich habe Feedback bekommen, dass mehr Beispiele für die richtige Zitierweise gewünscht werden.

Oder: Ich habe Feedback bekommen, dass die Studierenden mehr Beispiele für die richtige Zitierweise wünschen.

Noch besser: Ich habe Rückmeldung erhalten, dass die Studierenden mehr Beispiele […] wünschen.

Oder: Die Rückmeldung hat ergeben, dass …

Der sprachlichen Möglichkeiten sind also genug. Man kann sie nutzen.

Pascale Cancik


[*1] Die Lernchance zur Vermeidung von „Passivitis“ fehlt noch. Vielleicht schreiben Sie sie? Ansonsten: Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 4. Aufl. 2024, S. 68.

[*2] Laut Selbstbeschreibung: „www.mein-deutschbuch.de ist ein Internetportal für den allgemeinen Deutschunterricht mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache. Das Angebot zum Thema Deutschlernen reicht von einer umfangreichen Online-Grammatik, über Diktate, Leseverstehen, Hörverstehen bis hin zu Grammatikübungen. mein-deutschbuch.de zählt im Durchschnitt täglich über 15.000 Besucher.“


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften


Gebäude RW(L), Zi. 2.09 lehrstuhl.hartmann(at)ur.de

Sekretariat: Karolin Kuntscher
Telefon 0941/943-2657