In juristischen Beiträgen ist eine spezifische Passivkonstruktion „auf dem Vormarsch“. Das unschöne militärische Sprachbild mag die Erschütterung der Autorin dokumentieren, wenn sie liest:
a) „Es wird dann zum Ergebnis gekommen, dass der Antrag zulässig und begründet ist.“
b) „Es wird sich gewundert, … „
c) „Ich habe Feedback bekommen, dass sich mehr Beispiele für die richtige Zitierweise gewünscht werden.“
Das klingt nicht nur falsch, es ist falsch: Viele, aber nicht alle Verben sind „passivfähig“, können also ins Passiv gesetzt werden – oder in anderer Formulierung: lassen sich ins Passiv setzen. Für den juristischen Stil, der (zu) oft mit Passivkonstruktionen arbeitet,[*1] wird das offenbar zunehmend zur Herausforderung. Deshalb noch einmal zur Erinnerung: Grundsätzlich (!) nicht passiv-fähig sind verschiedene Verbtypen (mehr dazu unter https://mein-deutschbuch.de/nicht-passivfaehige-verben.html (Aufruf: 31.7.2025))[*2].
Zu ihnen gehören:
(1) Fast alle Verben, deren Perfekt mit „sein“ gebildet wird, zB Verben, die Ortsveränderungen anzeigen: gehen, fahren, kommen; aber auch Verben wie aufstehen, einschlafen ….
Nicht möglich: Er wird gegangen; er wird gekommen. Aber: er wird gefahren/ das Auto wird gefahren, wäre möglich.
Nicht möglich: Ich werde aufgestanden; sie wird eingeschlafen.
(2) Verben, die mit „sich“ stehen. Sie heißen auch reflexive Verben, zB sich waschen, sich wundern, sich fragen, sich freuen…
Nicht möglich ist also: ich werde mich gewaschen; es wird sich gewundert, wir werden uns gefragt, Du wirst Dich gefreut.
Aber möglich ist bei manchen Verben, eher umgangssprachlich, die Befehlsform (Imperativ) im Passiv: Jetzt wird sich mal gewaschen!
Was heißt das für unsere Ausgangsbeispiele? Das kommt – wie so häufig – darauf an – unter anderem darauf, was der genaue Kontext war. Denkbar wäre etwa:
a) X kommt dann zum Ergebnis, dass der Antrag zulässig und begründet ist.
Oder, ohne das Füllwort „dann“: X kommt zum Ergebnis, dass der Antrag zulässig und begründet ist.
Oder: Im Ergebnis ist der Antrag zulässig und begründet.
Oder: Ergebnis: Der Antrag ist zulässig und begründet.
….
b) Man wundert sich …
c) Ich habe Feedback bekommen, dass mehr Beispiele für die richtige Zitierweise gewünscht werden.
Oder: Ich habe Feedback bekommen, dass die Studierenden mehr Beispiele für die richtige Zitierweise wünschen.
Noch besser: Ich habe Rückmeldung erhalten, dass die Studierenden mehr Beispiele […] wünschen.
Oder: Die Rückmeldung hat ergeben, dass …
Der sprachlichen Möglichkeiten sind also genug. Man kann sie nutzen.
Pascale Cancik
[*1] Die Lernchance zur Vermeidung von „Passivitis“ fehlt noch. Vielleicht schreiben Sie sie? Ansonsten: Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 4. Aufl. 2024, S. 68.
[*2] Laut Selbstbeschreibung: „www.mein-deutschbuch.de ist ein Internetportal für den allgemeinen Deutschunterricht mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache. Das Angebot zum Thema Deutschlernen reicht von einer umfangreichen Online-Grammatik, über Diktate, Leseverstehen, Hörverstehen bis hin zu Grammatikübungen. mein-deutschbuch.de zählt im Durchschnitt täglich über 15.000 Besucher.“