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Aktuelles: 1. Ortstagung des DArbGV

Harter Wettbewerb und Innovationsdruck zwingen die Unternehmen immer häufiger, auf Fremdpersonal zurückzugreifen: Freie Mitarbeit, Leiharbeit, Industriedienstleistungen, Werkvertrag sind weit verbreitet. Doch nicht jeder Einsatz ist erlaubt. Leiharbeit ist nur vorübergehend zulässig, mit Werkverträgen dürfen die strengen AÜG-Regeln nicht umgangen werden.

28. November 2013, von Arbeitsrecht

Am 28. November 2013 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universität Regensburg statt.

Harter Wettbewerb und Innovationsdruck zwingen die Unternehmen immer häufiger, auf Fremdpersonal zurückzugreifen: Freie Mitarbeit, Leiharbeit, Industriedienstleistungen, Werkvertrag sind weit verbreitet. Doch nicht jeder Einsatz ist erlaubt. Leiharbeit ist nur vorübergehend zulässig, mit Werkverträgen dürfen die strengen AÜG-Regeln nicht umgangen werden. Wo aber beginnt der Missbrauch? Welche Möglichkeiten haben die Betriebsräte? Wie kann der Arbeitgeber notwendigen Drittpersonaleinsatz durchsetzen?

Zu diesem brisanten und aktuellen Thema werden nach einem Überblicksvortrag von Prof. Maschmann Co-Referate der vor Ort mit den Problemen vertrauten Verbandsjuristen den Stellenwert des Drittpersonaleinsatzes in den Unternehmen und seine Handhabung beleuchten. Anschließend sollen die neuen Rechtsfragen mit den Zuhörern diskutiert werden.

Es luden ein

Dieter Moeller,
Präsident des LAG München

und

Prof. Dr. Frank Maschmann,
Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg.

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