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Völkerrecht der Informationsgesellschaft

Transnationale und globale Kommunikationssysteme wie das Internet lassen sich durch einzelstaatliche Rechtsordnungen kaum regulieren. Sie können nur auf der Grundlage einheitlicher, zwischen- oder überstaatlicher Standards funktionieren. Einzelstaatliche Rechtsordnungen stehen auch Gefahren wie z.B. Cybercrime für sich genommen weitgehend machtlos gegenüber. Innerhalb der Europäischen Union lässt sich diesen Problemen durch europäische Regulierung begegnen. Soweit über die Europäische Union hinaus kommuniziert wird, ist das Völkerrecht gefragt.

Wichtige Eckpunkte einer internationalen Informationsordnung werden durch den internationalen Menschenrechtsschutz gesetzt. Menschenrechte schützen Individuen vor staatlichen Beschränkungen und Eingriffen (z.B. Presse- und Rundfunkfreiheit). Menschenrechte können aber auch Schutz vor Gefahren gebieten, die sich aus privater Kommunikation ergeben. Dafür steht beispielsweise die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz Prominenter vor aufdringlicher Bildberichterstattung in der Regenbogenpresse.

Daneben ist das Völkerrecht der Informationsgesellschaft in weiten Teilen internationales Wirtschaftsrecht. Völkerrecht grenzt die staatlichen Hoheitsbereiche gegeneinander ab und regelt damit zum Beispiel, ob die deutsche Strafjustiz einen Australier verfolgen darf, der auf einer australischen Website den Holocaust leugnet. Mit Hilfe völkerrechtlicher Verträge können Staaten bei der Lösung gemeinsamer Probleme kooperieren. Beispiele sind die Cybercrime-Konvention sowie die Europäische Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen. Zwischenstaatliche Kooperation und überstaatliche Regulierung vollzieht sich darüber hinaus in Internationalen Organisationen wie der Internationalen Telekommunikations-Union (ITU), den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation (WTO). Die internationale Informationsordnung wird allerdings auch durch private Akteure mitgestaltet, deren rechtliche Einordnung zum Teil erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Prominentestes Beispiel ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN).

Völkerrecht der Informationsgesellschaft ist eine Querschnittsmaterie. Im Informationsrecht zeigt sich exemplarisch, wie das Völkerrecht funktioniert und wie es auf neue Herausforderungen zu reagieren vermag. Im Mittelpunkt der Forschung an der Universität Regensburg steht das Internetvölkerrecht.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft

Völkerrecht der Informationsgesellschaft

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit

Uerpmann-wittzack Re

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