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Grundwissens - und Zwischenprüfung


Inhalt:


A. Prüfung GRUNDWISSEN

Die Prüfung Grundwissen ist - bei Studienbeginn bis einschl. SoSe 08 ("alte" Studienordnung) - am IAA verpflichtender Bestandteil der Zwischenprüfung (s.u.) für Magister Hauptfach (s. ZPO §28):

Sie kann in Literatur- und Kulturwissenschaft oder in Sprachwissenschaft abgelegt werden.
Es handelt sich um eine 30-minütige mündliche Prüfung, die mindestens zur Hälfte in englischer Sprache stattfindet.

Die Prüfung "Grundwissen Fachwissenschaft" basiert auf entw. der Leseliste für Englische Sprachwissenschaft, oder den beiden Lektürelisten Englische Literatur und Literaturen u. Kulturen Nordamerikas.
Diese Leselisten sind nicht nur als Grundlage für die Prüfung zu verstehen, sondern sollen gleichzeitig als Leitfaden für eine während des Grundstudiums selbständig zu absolvierende Lesearbeit dienen, welche auch unabhängig von unmittelbaren Prüfungsanforderungen für ein erfolgreiches Studium der Fächer des Instituts für Anglistik und Amerikanistik unabdingbar ist.

Der Prüfungszeitraum umfasst jeweils in etwa die erste und letzte Woche der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit (Februar, April, Juli, Oktober).

ANMELDUNG:

Wer noch nach einer der alten Prüfungsordnungen studiert und die Prüfung "Grundwissen Fachwissenschaft" noch ablegen muss, möge sich bitte beizeiten bei Gabriele Mödl melden.

Weiter Infos:


B. ZWISCHENPRÜFUNG

Die akademische Zwischenprüfung (ZP) ist für Magister in beiden Hauptfächern od. im Hauptfach und einem Nebenfach abzulegen, und gilt als Zulassungsvoraus-setzung für den Einstieg ins Hauptstudium (siehe ZPO §1):

Die Zwischenprüfung am IAA wird studienbegleitend abgelegt, und besteht aus folgenden Komponenten:

  • Hauptfach (Magister; insges. 60 LP pro Hauptfach):
              + Basismodul Sprachpraxis (15 LP)
              + Basismodul Sprachwissenschaft (17 LP)
              + Basismodul Literatur- u. Kulturwissenschaft (17 LP)
              + inkl. Prüfung Grundwissen Fachwissenschaft (11 LP) als Bestandteil eines der wissenschaftlichen Basismodule

  • Nebenfach (Magister; insges. 30 LP pro Nebenfach):
              + Basismodul Sprachpraxis (15 LP)
              + entweder Basismodul Sprachwissenschaft oder Basismodul                             Literatur- u. Kulturwissenschaft (17 LP)

Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Fristen, Prüfungsinhalte, Prüfungsleistungen und Notenberechnung sind der ZPO zu entnehmen (erhältlich online).
Siehe §28 für fachspezifische Regelungen für Englisch / Anglistik / Amerikanistik / Engl. Sprachwissenschaft.


ANMELDUNG:

Wenn alle Leistungen des Grundstudiums erbracht wurden (einschl. der Prüfung Grundwissen, s. o.), muss man sich im Zwischenprüfungsamt zur Zwischenprüfung anmelden - d. h. das Zwischenprüfungszeugnis beantragen.

Vorzulegen sind im Prüfungsamt (vgl. ZPO §9, §10 und §28):

  • Nachweis über die Pflichtleistungen der Basismodule:
    • (für Magister) die fertig ausgefüllten, unterschriebenen und gesiegelten Modulzeugnisse für die Basismodule im Original und in Kopie
  • Nachweis von mind. lateinischen Sprachkenntnissen
  • Nachweis von mind. Grundkenntnissen e. modernen romanischen Sprache (bei Amerikanistik: entw. Span. oder Frz.)
  • Antragsformular (erhältlich beim Prüfungsamt)
  • Abiturzeugnis (Original + Kopie)
  • Studienbuch

Dieser Antrag sollte zu Beginn des 5. Fachsemesters gestellt werden, muss jedoch (laut ZPO §2) bis spätestens zu Beginn des 6. Fachsemesters gestellt werden, sonst gilt die ZP als erstmals nicht bestanden.



Bitte beachten:
Diese Übersicht wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt; rechtliche Verbindlichkeit hat jedoch lediglich der Originaltext der betreffenden Prüfungsordnung (hier: ZPO).
Das genaue Studium der Prüfungsordnungen wird im Interesse eines geordneten Studienverlaufs dringend empfohlen!



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Department of English and American Studies

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