Das Bachelorstudium muss im 8. Fachsemester abgeschlossen werden, es sei denn man kann aus triftigen Gründen eine Verlängerung erwirken. Die in der Regel letzte Prüfungsleistung ist die Bachelor-Arbeit. Um sie einreichen zu können, muss man zu dieser Prüfungsleistung zugelassen sein. Die Schritte sind folgende:
Für den Abschluss des Lehramtsstudiums muss man mehrere Aspekte im Auge behalten.
Die Vorbereitungen zum Prüfungsantritt beginnen ca. 9 Monate vor dem Prüfungszeitraum. Wer im Frühjahr von Februar bis Juni seine Prüfungen ablegen will, muss sich dafür bis Anfang August des Vorjahres angemeldet haben. Wer die Prüfungen im Herbst (August bis Dezember) ablegen will, meldet sich bis spätestens 1. Februar an. Bis dahin müssen noch nicht alle Studienleistungen erbracht sein, aber die Hausarbeit ('Zulassungsarbeit') muss vorliegen. Sollte das noch nicht möglich sein, kann man sich die Bearbeitungszeit verlängern lassen. Die Zustimmung dazu geben Betreuer durch Unterschrift auf einem Formular meist problemlos. Für die jeweils nächsten Prüfungstermine findet man die genauen Terminangaben bei der Prüfungsverwaltung. Dort findet man auch die nötigen Formulare einschließlich der Aufkleber für die Hausarbeiten. Außerdem ist das online-Portal des Kultusministeriums zur Anmeldung verlinkt.
Für die Abfassung der Hausarbeit gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Die LPO I spricht lediglich davon, dass man sich rechtzeitig um ein Thema bemühen muss. Die Prüfungsordnung gibt zudem vor, dass die Prüfungsleistung der einer Bachelorarbeit vergleichbar sein soll (Workload 10 LP). Daraus ergibt sich ein Umfang von ca. 30 Seiten.
Das Deutschstudium für Lehramt an Gymnasien ist dem Bachelorstudium Deutsche Philologie im Aufbau sehr ähnlich, weswegen bei Aufnahme eines Doppelstudiums grundsätzlich eine Anerkennung aller Leistungen möglich ist.
Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit verwenden. Mehr dazu finden Sie unter den häufigen Fragen zum Thema „Abschluss“. Die Leistungspunkte aus dem Aufbau- und Forschungsmodul des Lehramts können dem verpflichtenden freien Wahlbereich zugeschrieben werden.
Das Vorgehen bei der Aufnahme eines Doppelstudiums ist wie folgt:
1. Beratung durch die Studiengangkoordination.
2. Einstufung in ein Fachsemester durch das Prüfungsamt.
3. Einschreibung für ein Doppelstudium in der Studentenkanzlei.
4. Abgabe der ausgefüllten Anträge zur Anerkennung Ihrer Leistungen im Prüfungsamt.
Die Betreuung der Hausarbeit ist in den einzelnen Teilfächern etwas unterschiedlich geregelt. In der Fachwissenschaft gilt, dass nur Habilitierte betreuen können. Das sind die Personen, die thematische Vorlesungen und/oder Hauptseminare abhalten können. Von einigen werden spezielle Übungen oder Seminare zur Begleitung angeboten.
In der Fachdidaktik betreuen auch Mitarbeiter aus dem Mittelbau. Sie bieten spezielle Übungen zur Abfassung von Abschlussarbeiten an und sind so im Vorlesungsverzeichnis zu identifizieren.
Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit werden von Habilitierten betreut. Im Rahmen des Bachelor-Studiums gibt es dazu eigene Übungen oder Seminare, die an der vorgesehenen Stelle des Prüfungsmoduls eingebucht werden können. Leiter der Lehrveranstaltung im Prüfungsmodul und Betreuer der Abschlussarbeit müssen nicht identisch sein.
Neben dem Betreuer wird ein Zweitgutachter benötigt; wer dazu in Frage kommt, ob und wie man ihn oder sie darauf anspricht, klärt man am besten mit der Themenstellerin bzw. dem Themensteller.
Laut § 29 der LPO erhalten Sie für Ihre Zulassungsarbeit 10 LP. Das entspricht dem Umfang einer Bachelorarbeit (30 bis maximal 50 Seiten).
Bei einem Doppelstudium stellt sich natürlich die Frage, ob man zwei Abschlussarbeiten verfassen muss. Das ist nicht der Fall, aber man muss sich die Regelungen der Prüfungsordnungen vor Augen führen:
Angsichts der langen Vorlaufzeiten kann man sich auch hinsichtlich der Vorbereitung verschätzen. Das geht gut aus, wenn man sich richtig verhält: