Es gelten die folgenden verpflichtenden Abfolgen:
Die folgenden Abfolgen werden dringend empfohlen, um den Studienerfolg nicht zu gefährden:
Diese Bestimmungen gelten für alle Studierenden in den romanistischen Bachelor- und Lehramtsstudiengängen, egal, ob die Prüfungsordnung, die online steht, bereits entsprechend angepasst wurde oder nicht.
Die Vergabe der Leistungspunkte (LP oder ECTS) ergibt sich verbindlich aus den jeweils geltenden Modulbeschreibungen.
Allerdings verzeichnen die aktuellen Modulbeschreibungen, sofern im Modul eine Mudulprüfung vorgesehen ist, nicht mehr die Leistungspunkte für einzelne Veranstaltungen , sondern nur für das abgeschlossene Modul.
Wenn Sie wissen wollen, wie viele ECTS auf eine Veranstaltung entfallen, die Sie belegen (wollen), können Sie sich hier informieren (die Angaben gelten für die Verwendung von Veranstaltungen in den zusätzlichen Pflichtpunkten, in den freien Leistungspunktne sowie im Wahlbereich):
Einführende Vorlesung | 3 ECTS |
Vorlesung | 4 ECTS |
sprachpraktische Übung (2 SWS) | 4 ECTS |
sprachpraktische Übung (4 SWS) | 8 ECTS |
Einführungsübung (3 SWS) | 4 ECTS |
Einführungsübung (2 SWS) | 2 ECTS |
Phonetik (1 SWS) | 2 ECTS |
Proseminar | 5 ECTS |
Hauptseminar | 8 ECTS |
Fachdidaktik Einführung | 2 ECTS |
Fachdidaktik Basiskurs | 3 ECTS |
Fachdidaktik Aufbaukurs | 3 ECTS |
In allen sprachpraktischen Modulen des Instituts für Romanistik gibt es ab WS 2017/18 nur noch Modulprüfungen (keine Teilprüfungen mehr).
Wichtig ist dabei: Diese Regelung gilt für alle, die das entsprechende Modul im WS 2017/18 oder später beginnen. Alle bereits im SS 2017 oder früher begonnenen Module werden dagegen nach der bisher geltenden Regelung (z.T. Modulprüfung, z.T. Modulteilprüfungen, also zwei bis drei benotete Prüfungen) abgeschlossen.
Französisch:
Italienisch:
Spanisch:
Prüfungsleistungen in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Kursen können bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden.
Studienleistungen, also alle nicht notenrelevanten Leistungen, können beliebig oft wiederholt werden.
Generell setzt die Regelstudienzeit einer vielfachen Wiederholung Grenzen.
Eine Wiederholung von Kursen zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Für alle Veranstaltungen, die nur einmal jährlich angeboten werden, ist die Möglichkeit gegeben, bei nicht bestandener Abschlussklausur diese im Folgesemester zu wiederholen. Bitte kontaktieren Sie daher rechtzeitig den/die Dozenten, bei dem/denen Sie die jeweils nicht bestandene(n) Veranstaltung(en) besucht haben.