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Aktuelle Regelungen

Liste wird ständig aktualisiert


Regelung zur Konsekutivität von Veranstaltungen am Institut für Romanistik (seit WS 2017/18)

Es gelten die folgenden verpflichtenden Abfolgen:

  • Erst CLF I/CLI I/CLE I, danach CLF II/CLI II/CLE II
  • Erst Proseminar, danach Hauptseminar 

Die folgenden Abfolgen werden dringend empfohlen, um den Studienerfolg nicht zu gefährden:

  • Erst Einführungskurs zur Sprachwissenschaft, danach Proseminar zur Sprachwissenschaft
  • Erst Einführungskurs zur Literaturwissenschaft, danach Proseminar zur Literaturwissenschaft
  • Erst Einführende Vorlesung zur Rom. Kulturwissenschaft, danach Proseminar zur Kulturwissenschaft

Diese Bestimmungen gelten für alle Studierenden in den romanistischen Bachelor- und Lehramtsstudiengängen, egal, ob die Prüfungsordnung, die online steht, bereits entsprechend angepasst wurde oder nicht.


Wie viele ECTS für welche Veranstaltungen?

Die Vergabe der Leistungspunkte (LP oder ECTS) ergibt sich verbindlich aus den jeweils geltenden Modulbeschreibungen.
Allerdings verzeichnen die aktuellen Modulbeschreibungen, sofern im Modul eine Mudulprüfung vorgesehen ist, nicht mehr die Leistungspunkte für einzelne Veranstaltungen , sondern nur für das abgeschlossene Modul.

Wenn Sie wissen wollen, wie viele ECTS auf eine Veranstaltung entfallen, die Sie belegen (wollen), können Sie sich hier informieren (die Angaben gelten für die Verwendung von Veranstaltungen in den zusätzlichen Pflichtpunkten, in den freien Leistungspunktne sowie im Wahlbereich):

Einführende Vorlesung 3 ECTS
Vorlesung 4 ECTS
sprachpraktische Übung (2 SWS) 4 ECTS
sprachpraktische Übung (4 SWS)

8 ECTS

Einführungsübung (3 SWS) 4 ECTS
Einführungsübung (2 SWS) 2 ECTS
Phonetik (1 SWS) 2 ECTS
Proseminar 5 ECTS
Hauptseminar 8 ECTS
Fachdidaktik Einführung 2 ECTS
Fachdidaktik Basiskurs 3 ECTS
Fachdidaktik Aufbaukurs 3 ECTS

Moduländerungen (gültig ab WS 2017/18)

In allen sprachpraktischen Modulen des Instituts für Romanistik gibt es ab WS 2017/18 nur noch Modulprüfungen (keine Teilprüfungen mehr).

Wichtig ist dabei: Diese Regelung gilt für alle, die das entsprechende Modul im WS 2017/18 oder später beginnen. Alle bereits im SS 2017 oder früher begonnenen Module werden dagegen nach der bisher geltenden Regelung (z.T. Modulprüfung, z.T. Modulteilprüfungen, also zwei bis drei benotete Prüfungen) abgeschlossen.

Französisch:

  • In FRA SP M01 ist der CLF1 Studienleistung, die Übersetzung F-D Modulprüfung.
  • In FRA SP M02 ist die Übersetzung D-F Studienleistung, der CLF 2 Modulprüfung.
  • In FRA SP M03 sind 2 Kurse (Grammaire 3 + Traduction 3 F-D oder D-F) Studienleistung, der CLF 3 Modulprüfung.
  • In ROM FRA M01 (Vertiefungsmodul im Master) ist die Production écrite  Studienleistung, der CLF 4 Modulprüfung.
  • In ROM FRA M02 (Vertiefungsmodul im Master) ist die Civilisation  Studienleistung, die Expression orale oder Actualités de la France  Modulprüfung.

Italienisch:

  • In ITA SP M01 ist die Übersetzung I-D Studienleistung, der CLI 1 Modulprüfung.
  • In ITA SP M02 ist der CLI 2 Studienleistung, die Übersetzung D-I Modulprüfung.
  • In ITA SP M03 sind 2 Kurse (CLI 3 + Grammatica oder Traduzione 3 I-D oder D-I) Studienleistung, die Analisi testuale Modulprüfung.
  • In ROM ITA M01 (Vertiefungsmodul im Master) können die Analisi testuale e composizione  und der CLI 4 jeweils als Studienleistung oder Modulprüfung gewählt werden.
  • In ROM ITA M02 (Vertiefungsmodul im Master) können die Espressione orale +   Capire l’Italia oder Attualità jeweils als Studienleistung oder Modulprüfung gewählt werden.

Spanisch:

  • In SPA SP M01 ist die Übersetzung S-D Studienleistung, der CLE 1 Modulprüfung.
  • In SPA SP M02 ist der CLE 2 Studienleistung, die Übersetzung D-S Modulprüfung.
  • In SPA SP M03 sind 2 Kurse (CLE 3 oder Traduzione 3 S-D oder Traduzione 3 D-S) Studienleistung, die Producción de textos Modulprüfung.
  • In ROM SPA M01 (Vertiefungsmodul im Master) ist der Curso de expresión oral  Studienleistung, der CLF 4A Modulprüfung.
  • In ROM SPA M02 (Vertiefungsmodul im Master) ist der CLF 4B Studienleistung, der Curso tematico de comunicación oral 2 Modulprüfung.

Empfehlungen zum Auslandsaufenthalt

  • Bitte belegen Sie Einführungsvorlesungen und die diese begleitenden Übungen möglichst in Regensburg, da die dort vermittelten Grundlagen im weiteren Verlauf Ihres Studiums hier vorausgesetzt werden.
  • Informieren Sie sich anhand der Erfahrungsberichte, die an der Infothek des International Office ausliegen, und durch Nachfrage bei der Learning Agreement-Koordinatorin (Frau Dr. Lessle), welche Kurse in der Vergangenheit anerkannt wurden.
  • „Kulturwissenschaften“ gibt es in den meisten Universitäten romanischer Länder nicht. Anerkennungen von Kursen in diesem Bereich sind eher möglich, wenn erkennbar ist, dass kulturwissenschaftliche Gegenstände  und Methoden behandelt werden. Das ist z.B. bei medien- oder filmwissenschaftlichen Veranstaltungen wahrscheinlicher als bei philologischen oder geschichtswissenschaftlichen.
  • Bei komparatistischen Kursen sollten mindestens 60 % des Kursinhalts romanische Gegenstände, d.h. Filme, Bücher etc. betreffen (nachweisbar z.B. über Lektüreliste oder Kursbeschreibung).
  • Beachten Sie, dass Konsekutivitätsregelungen auch bei im Ausland erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind; so kann ein Auslandskurs beispielsweise nicht als Hauptseminar anerkannt werden, wenn das dafür vorausgesetzte Proseminar noch nicht belegt wurde.
  • Wir raten Ihnen, Hauptseminare in der Teildisziplin, in der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen wollen, in Regensburg zu belegen, da Sie so bereits mit potentiellen Betreuer/innen in Kontakt treten und evtl. mit der Bachelor-/Master- oder Zulassungsarbeit sogar auf die Hauptseminararbeit aufbauen können.

Information zur Wiederholung von Prüfungen

Prüfungsleistungen in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Kursen können bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden.
Studienleistungen, also alle nicht notenrelevanten Leistungen, können beliebig oft wiederholt werden.

Generell setzt die Regelstudienzeit einer vielfachen Wiederholung Grenzen.
Eine Wiederholung von Kursen zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Für alle Veranstaltungen, die nur einmal jährlich angeboten werden, ist die Möglichkeit gegeben, bei nicht bestandener Abschlussklausur diese im Folgesemester zu wiederholen. Bitte kontaktieren Sie daher rechtzeitig den/die Dozenten, bei dem/denen Sie die jeweils nicht bestandene(n) Veranstaltung(en) besucht haben.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studiengangkoordination Institut für Romanistik


Gebäude PT, Zi. 3.3.29
Telefon 0941 943-3608
E-Mail

Sprechstunde:
Dienstag, 12 - 13 Uhr