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Studiendekan der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Wichtige Dokumente


Verfahrensbeschreibung Umsetzung der Zielvereinbarungen

Die für die Fakultät verbindliche Verfahrensbeschreibung für die Weiterentwicklung der Studiengänge (hier Umsetzung der Zielvereinbarungen):
An der den Zielvereinbarungen entsprechenden Weiterentwicklung der Studiengänge müssen alle Statusgruppen (auch die Studierenden) beteiligt werden. Das kann z. B. durch eine Instituts-AG geschehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die beschlussfassende Sitzung der AG protokolliert wird.

Die geänderten Dokumente (Studiengangsziele, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen) sollten
1) der Rechtsabteilung zur Prüfung,
2) nach der Rechtsprüfung zusammen mit dem Sitzungs-Protokoll als Unterlagen für die Fakultätsratsabstimmung ans Dekanat sowie
3) fristgerecht per E-Mail an den Vizepräsidenten (Vizepraesident.Lehre@ur.de) und Herrn Baderschneider zur Info über den Stand der Dinge (also evtl. auch vor dem Weg durch die Gremien)
geschickt werden.


Aufgaben des Studiendekans / der Studiendekanin

Die Aufgaben des Studiendekans sind nach Art. 30 des Bayerischen Hochschulgesetzes (in der Fassung vom 23. Mai 2006) festgelegt: 

Art. 30

Studiendekan, Studiendekanin

(1) ¹ Der Fakultätsrat wählt aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen der Fakultät eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studiendekan oder Studiendekanin) für die Dauer von drei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. 
² Vorschlagsberechtigt sind Mitglieder des Fakultätsrats. ³ Die Grundordnung kann die Wahl weiterer Studiendekane oder Studiendekaninnen vorsehen. 4 Ist die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert, wählt der Senat einen Studiendekan oder eine Studiendekanin; die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend.

(2) Der Studiendekan oder die Studiendekanin

  1. wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
  2. ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
  3. berichtet dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über seine oder ihre Arbeit,
  4. erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht),
  5. unterbreitet dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
  6. soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.

(3) ¹ Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der Lehre darzustellen; in ihm ist auch über den jeweiligen Stand der Umsetzung von Zielvereinbarungen im Bereich der Lehre zu berichten. ² Der Lehrbericht enthält für den Berichtszeitraum auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studierenden, gegebenenfalls auch über externe Bewertungen.

(4) Die Hochschule ist verpflichtet, den Studiendekanen und Studiendekaninnen in angemessenem Umfang Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.


Evaluation und Lehrberichte

Stipendienportal

92 % der Studierenden, die sich um ein Stipendium bewerben, bewerben sich bei nur 0,8 % der Stiftungen.* Das Portal www.mystipendium.de will allen Schülern, Studierenden und Doktoranden kostenlos bei der Suche nach einer Förderung helfen. Erstmalig in Deutschland werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 1245 Fördereinträgen jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen. Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten hin zu Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.

* Basiert auf der Allensbach-Studie 2010: Großer Bedarf – wenig Förderung. Studienfinanzierung 2010.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studiendekan

 

Prof. Dr.
Jochen Petzold
 

Kontakt

Gebäude PT, Zi. 3.2.45
Telefon 0941 943-2486
Fax 0941 943-4955
E-Mail studiendekan.slk@ur.de