Bekanntmachung des Kultusministeriums: Staatsprüfung
Bekanntmachung des Kultusministeriums: Sport
Letzter Tag zum Nachreichen der Scheine/ECTS:
Zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung. Als 'Arbeitstage' gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte ist gültig.
Bitte reichen Sie zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.
Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie in SPUR ausdrucken.
Ein Anmeldebeispiel mit Erklärungen können Sie hier einsehen.
Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zu Smartphones bzw. Smartwatches!
03.08.2023 bis 08.12.2023
praktische Prüfungstermine Kunst (Materialien, die mitzubringen sind, werden beim Lehrstuhl für Kunsterziehung bekannt gegeben!)
Die Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Eine telefonische Bekanntgabe ist ebenfalls nicht möglich.
Die Einsichtnahme der Prüfungsarbeiten findet am 30.01.2024 von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Audimax (Eingang K) statt.
Ein gesonderter Antrag auf Einsichtnahme ist nicht erforderlich. Die Einsichtnahme ist nur mit Vorlage des Personalausweises möglich. Bitte nehmen Sie auch Ihr Zulassungsschreiben mit.