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Aktuelles

Generalvikar Dr. Roland Batz zu Gast in der Veranstaltung „Wir lernen unsere Diözesankurie kennen“

Am 29. Juni 2023 konnte Prof. Dr. Yves Kingata den Generalvikar des Bistums Regensburg, Herrn Dr. Roland Batz, an der Universität begrüßen. Als fachkundiger Moderator der bischöflichen Kurie des Bistums Regensburg und Koordinator der Arbeit an der Diözesankurie erläuterte Herr Dr. Batz das Amt des Generalvikars und stand den Studierenden für Fragen zur Verfügung.

Herr Dr. Batz informierte zunächst darüber, dass ein Generalvikar (vgl. c. 475 CIC) vom Diözesanbischof frei ernannt und abberufen werden kann. Es obliegt allein dem Diözesanbischof, wem er entsprechende Fähigkeiten zutraut und ausreichend Vertrauen entgegenbringt, ihn in kollegialer Zusammenarbeit bei der Führung der diözesanen Geschäfte bestmöglich zu unterstützen.

Nach dieser kurzen Einführung fokussierte sich Herr Dr. Batz auf seine Rolle als „Alter Ego“ des Diözesanbischofs im Bereich der ausführenden Gewalt und betonte dabei, dass sich der Generalvikar dem bischöflichen Willen und den Weisungen des Bischofs stets unterzuordnen hat. Dann erläuterte er die Organisation der Diözesankurie des Bistums Regensburg anhand des Organigramms, das er mitgebracht hatte: Der Generalvikar übernimmt die Koordination aller Hauptreferate des Bischöflichen Ordinariates. Als Beispiele seien die Seelsorge (HA 2), Pastorales Personal und Pfarreienunterstützung (HA 3) sowie Orden bzw. Geistliche Gemeinschaften (HA 4) genannt. Die Hauptabteilungen untergliedern sich wiederum in verschiedene Abteilungen, die ebenfalls dem Generalvikar unterstellt sind.

Neben den Hauptabteilungen verfügt der Generalvikar über mehrere Stabsstellen: Arbeitssicherheit, Kinder- und Jugendschutz, Datenschutz und Interne Revision.

Einige wenige Einrichtungen sind dem Generalvikar nicht unterstellt, etwa der Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V., die Schulstiftung sowie zugeordnete Einrichtungen z.B. die Pfründepachtstelle. Die Beauftragte für sexuellen Missbrauch ist dem Generalvikar ebenfalls nicht unterstellt.

Nach c. 473 § 3 CIC fungiert der Generalvikar als Moderator der Kurie und übernimmt deswegen die Moderation der wöchentlichen Sitzungen des Bischofs mit den Leiter:innen der Hauptabteilungen. Darüber hinaus ist der Generalvikar auch mit einigen seelsorglichen Fragen befasst, etwa mit der Erlaubnis der Messe nach dem MP Traditiones custodes, der Kirchenfinanzierung und den Kirchenaustritten.

Am Ende seiner Ausführungen stand Herr Dr. Batz den Studierenden für Fragen zur Verfügung und konnte ihnen aus einer gesunden Mischung von Praxis und Theorie interessante Antworten geben.


Vortrag von Prof. Kingata am Montag, den 3.4.2023 in H 24

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  1. Fakultät für Katholische Theologie
  2. Systematische Theologie

Professur für Kirchenrecht

Prof. Dr. Yves Kingata

Telefon 0941 943-3738
E-Mail yves.kingata@ur.de

Illustration zum Thema Kirchenrecht

Sekretariat: Martina Brunner

Telefon 0941 943-3737
E-Mail martina.brunner@ur.de