Prof. Dr. Thorsten Kingreen ist für den Zeitraum vom 1.7.2019 bis 30.6.2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsstelle zur Festsetzung der Erstattungsbeträge für Arzneimittel (§ 130b Abs. 5 SGB V) bestimmt worden. Darauf haben sich die Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Industrie und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einvernehmlich geeinigt. Die Schiedsstelle wird angerufen, wenn sich der Hersteller eines neuen Arzneimittels und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach der sog. frühen Nutzenbewertung des Arzneimittels nicht auf einen Erstattungsbetrag verständigen können.
Aktuelles: Stellvertretender Vorsitzender der Schiedsstelle zur Festsetzung der Erstattungsbeträge für Arzneimittel
Amtsübernahme durch Prof. Kingreen
07. August 2019, von Petra Bettinger
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